WEG-Glossar
WEG-Glossar: Begriffe rund um Wohnungseigentum einfach erklärt
Hausgeld, Abrechnungsspitze, Umlaufbeschluss: Wer eine Eigentumswohnung besitzt, begegnet vielen Fachbegriffen. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten in einem Satz, dann kurz mit Rechtsgrundlage, Beispiel und den häufigsten Fragen.
Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition, nennt die Vorschrift im Gesetz und rechnet ein kleines, erfundenes Beispiel durch. Ausführliche Anleitungen mit Mustern und Checklisten finden Sie in unseren Ratgebern.
A
- AbgeschlossenheitsbescheinigungBehördliche Bescheinigung, dass Einheiten in sich abgeschlossen sind.
- AbrechnungssaldoWas nach Abzug der tatsächlichen Zahlungen offen bleibt oder zurückfließt.
- AbrechnungsspitzeDer Unterschied zwischen Kostenanteil und beschlossenen Vorschüssen.
- AnfechtungsklageDie Klage gegen einen Beschluss der Eigentümer.
- AuflassungDie Einigung über den Eigentumsübergang, erklärt vor dem Notar.
- AuflassungsvormerkungDie Grundbucheintragung, die den Anspruch des Käufers sichert.
- AufteilungsplanDie Bauzeichnung, die Lage und Größe der Einheiten zeigt.
B
- Bauliche VeränderungMaßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen.
- BeschlussDie Mehrheitsentscheidung der Eigentümer, die alle bindet.
- Beschluss-SammlungDas nummerierte Verzeichnis aller Beschlüsse.
- BeschlussersetzungsklageDie Klage, mit der das Gericht einen fehlenden Beschluss fasst.
- BeschlussfähigkeitSeit 2020 ist jede Eigentümerversammlung beschlussfähig.
- BetriebskostenLaufende Kosten eines Grundstücks, teils auf Mieter umlegbar.
D
- Doppelt qualifizierte MehrheitDie Mehrheit, nach der alle die Kosten einer baulichen Veränderung tragen.
E
- EigentümerversammlungDas Treffen, in dem die Eigentümer beschließen.
- EigentümerwechselWas beim Verkauf einer Wohnung für Hausgeld und Rückstände gilt.
- Einberufung der EigentümerversammlungDie Einladung zur Versammlung, in Textform und mit Frist.
- Entlastung des VerwaltersDer Beschluss, der die Arbeit des Verwalters billigt.
- Entziehung des WohnungseigentumsDas letzte Mittel gegen einen Eigentümer, der seine Pflichten schwer verletzt.
- Erhaltung (Instandhaltung, Instandsetzung)Pflege, Wartung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums.
- ErhaltungsrücklageDas Polster der Gemeinschaft für künftige Reparaturen.
G
- GebäudeversicherungDie Versicherung des Hauses gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm.
- GemeinschaftseigentumWas allen Eigentümern gemeinsam gehört, etwa Dach und Treppenhaus.
- GemeinschaftsordnungDie vereinbarten Regeln der Eigentümer untereinander.
- GrundbuchauszugDer Ausdruck aus dem Grundbuch mit Eigentümern und Lasten.
H
- Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtDie Versicherung für Schäden, die Dritte durch Haus oder Grundstück erleiden.
- HausgeldDie laufenden Vorschüsse der Eigentümer an die Gemeinschaft.
- HausgeldrückstandFälliges Hausgeld, das ein Eigentümer nicht gezahlt hat.
- Hausmeister (Hauswart)Wer im Haus Kontrollgänge, Pflege und Winterdienst übernimmt.
- HausordnungDie beschlossenen Regeln für das Zusammenleben im Haus.
- HausverwaltungOberbegriff für WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung.
- HeizkostenabrechnungDie Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten, zum großen Teil nach Verbrauch.
J
- JahresabrechnungDie Abrechnung der tatsächlichen Kosten eines Jahres.
K
- KostenverteilungsschlüsselDie Regel, nach der Kosten auf die Einheiten verteilt werden.
M
- MietverwaltungDie Verwaltung vermieteter Wohnungen für den Vermieter.
- MiteigentumsanteilDer Bruchteil am Grundstück, der zu jeder Einheit gehört.
N
- Niederschrift (Protokoll)Das Protokoll über die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
- Nießbrauch an einer EigentumswohnungDas Recht, eine fremde Wohnung zu nutzen und Erträge zu ziehen.
- NotverwalterUmgangssprachlich: ein gerichtlich eingesetzter Verwalter.
O
- ÖffnungsklauselDie Erlaubnis, Fragen der Gemeinschaftsordnung mit Mehrheit zu regeln.
- Ordnungsmäßige VerwaltungDer gesetzliche Maßstab für Entscheidungen der Gemeinschaft.
P
- Privilegierte bauliche VeränderungWallbox, Balkonkraftwerk, Barrierefreiheit: Maßnahmen mit gesetzlichem Anspruch.
S
- SondereigentumDas Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder anderen Räumen, auch an Stellplätzen.
- SondereigentumsverwaltungDie Verwaltung einer einzelnen, meist vermieteten Wohnung.
- SondernutzungsrechtAlleiniges Nutzungsrecht an einer gemeinschaftlichen Fläche.
- SonderumlageEine zusätzlich beschlossene Zahlung neben dem Hausgeld.
- StimmrechtEine Stimme je Eigentümer, wenn die Gemeinschaftsordnung nichts anderes sagt.
T
- TeileigentumSondereigentum an Räumen, die nicht zum Wohnen dienen, samt Miteigentumsanteil.
- TeilungserklärungDie Erklärung, mit der ein Grundstück in Wohnungseigentum aufgeteilt wird.
U
- UmlaufbeschlussEin Beschluss ohne Versammlung, in Textform.
V
- VerkehrssicherungspflichtDie Pflicht, Haus und Wege so zu sichern, dass niemand zu Schaden kommt.
- VermögensberichtDer jährliche Bericht über Rücklagen und Gemeinschaftsvermögen.
- VerwaltervertragDer Vertrag zwischen Gemeinschaft und Verwalter.
- VerwalterzustimmungDie Genehmigung des Verwalters zum Verkauf, wenn sie vereinbart ist.
- VerwaltungsbeiratEigentümer, die den Verwalter unterstützen und überwachen.
- VerwaltungskostenDie Kosten der Verwaltung, etwa Honorar und Kontoführung.
W
- WEG-KontoDas Bankkonto der Gemeinschaft für Hausgeld und Rechnungen.
- WEG-VerwalterDie bestellte Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft.
- WirtschaftsplanDer Jahresplan, aus dem sich die Vorschüsse ergeben.
- WohnungseigentumEigentum an einer Wohnung plus Anteil am Gemeinschaftseigentum.
- Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG, GdWE)Die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Hauses.
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)Das Gesetz über Wohnungseigentum und seine Verwaltung.
- WohnungsgrundbuchDas eigene Grundbuchblatt für jede Eigentumswohnung.
Z
- Zertifizierter VerwalterVerwalter mit IHK-Prüfung oder gleichgestelltem Abschluss.
Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027.
Keine Rechtsberatung. Das Glossar erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Es ersetzt keine Beratung im Einzelfall.