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WEG-Glossar

Was ist ein Aufteilungsplan?

Der Aufteilungsplan ist die von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, die zeigt, wie Gebäude und Grundstück aufgeteilt sind und wo Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum liegen; Räume derselben Einheit tragen dieselbe Nummer.

Kurz erklärt

Der Plan ist eine Anlage zur Teilungserklärung und wird mit ihr beim Grundbuchamt eingereicht. Er beantwortet die Frage, welcher Keller, welcher Dachboden oder welcher Stellplatz zu welcher Wohnung gehört. Er ist die Zeichnung, nicht die rechtliche Erklärung selbst. Stimmen Teilungserklärung und Plan nicht überein, lohnt sich rechtlicher Rat, bevor umgebaut oder verkauft wird.

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 4 WEG
Der Aufteilungsplan ist der Eintragungsbewilligung als Anlage beizufügen. Alle Räume und Flächen desselben Wohnungseigentums sind mit derselben Nummer zu kennzeichnen; die Nummern in der Bewilligung sollen mit dem Plan übereinstimmen.
§ 3 Abs. 3 WEG
Stellplätze und Flächen außerhalb des Gebäudes müssen durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein.
§§ 3 und 8 AVA
Bei bestehenden Gebäuden ist eine Baubestandszeichnung einzureichen. Die Behörde erteilt mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine als Aufteilungsplan bezeichnete, gesiegelte Ausfertigung.

Beispiel

Im fiktiven Plan eines Altbaus ist die Wohnung im ersten Obergeschoss links mit einer 3 gekennzeichnet. Dieselbe Nummer tragen ein Kellerraum und ein Stellplatz im Hof, dieser mit Länge, Breite und Abstand zur Grundstücksgrenze. Die Nummer ordnet alle drei der Einheit Nr. 3 zu; Sondereigentum entsteht aber erst durch die rechtliche Begründung und Grundbucheintragung, nicht allein durch die Zeichnung (§ 4 Abs. 1, § 7 Abs. 4 WEG). Der Kellerflur trägt keine Nummer und bleibt gemeinschaftliches Eigentum.

Fiktives Beispiel, alle Zahlen erfunden.

Häufige Fragen

Was ist ein Aufteilungsplan?

Eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung von Gebäude und Grundstück sowie Lage und Größe von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum hervorgehen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG). Räume derselben Einheit tragen dieselbe Nummer.

Ist der Aufteilungsplan die Teilungserklärung?

Nein. Die Teilungserklärung ist die rechtliche Erklärung, mit der das Eigentum aufgeteilt wird. Der Aufteilungsplan ist eine Anlage dazu und zeigt zeichnerisch, welche Räume und Flächen zu welcher Einheit gehören (§ 7 Abs. 4 WEG). Die Nummern in beiden sollen übereinstimmen.

Verwandte Begriffe

Keine Rechtsberatung. Dieser Eintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht. Ihre Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung können Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen