Was ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)?
Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, ist das Bundesgesetz, das regelt, wie an Wohnungen und anderen Räumen eines Gebäudes Eigentum begründet wird und wie die Eigentümer ihr gemeinsames Haus verwalten, finanzieren und durch Beschlüsse darüber entscheiden.
Kurz erklärt
Das Gesetz stammt von 1951 und wurde zum 1. Dezember 2020 durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, kurz WEMoG, grundlegend reformiert. Seitdem ist die Gemeinschaft selbst für die Verwaltung zuständig, bauliche Veränderungen sind leichter zu beschließen, jede Versammlung ist beschlussfähig, die Einladungsfrist wurde verlängert und Online-Teilnahme ist möglich. Neu kam der zertifizierte Verwalter hinzu. 2024 folgten die virtuelle Versammlung und Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme.
Aufgebaut ist das WEG in vier Teile: Teil 1 regelt das Wohnungseigentum, von den Begriffen über die Gemeinschaft bis zu Verwalter, Abrechnung und Beirat. Teil 2 betrifft das Dauerwohnrecht, Teil 3 die Verfahren vor Gericht, etwa die Anfechtungsklage, Teil 4 ergänzende Bestimmungen und Übergangsregeln. Die Abkürzung WEG steht im Alltag auch für die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Rechtsgrundlage
- Wohnungseigentumsgesetz
- Amtlicher Text: Ausfertigung vom 15.03.1951, Neufassung vom 12.01.2021 (BGBl. I S. 34), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306).
- § 47 und § 48 WEG
- Übergangsrecht zum WEMoG vom 16.10.2020 (BGBl. I S. 2187), unter anderem zu alten Vereinbarungen, zum zertifizierten Verwalter (§ 48 Abs. 4) und zur virtuellen Versammlung (§ 48 Abs. 6).
- BT-Drs. 19/18791
- Gesetzentwurf zum WEMoG mit Zielen und Begründung, darunter längere Ladungsfrist, Wegfall der Hürden für die Beschlussfähigkeit und Online-Teilnahme (S. 2).
Beispiel
Frau A. fragt sich, ob der Verwalter ihrer WEG ohne Beschluss einen Klempner für einen Rohrbruch beauftragen durfte. Im Gesetz findet sie die Antwort in § 27: Maßnahmen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind, darf er selbst treffen.
- Hausgeld und Abrechnung: § 28
- Versammlung, Einladung, Beschlüsse: §§ 23 bis 25
- Verwalter, Bestellung und Aufgaben: §§ 26 bis 27
- Verwaltungsbeirat: § 29
- Bauliche Veränderungen und ihre Kosten: §§ 20 und 21
- Klagen gegen Beschlüsse: §§ 44 und 45
Fiktives Beispiel, Name erfunden.
Häufige Fragen
Was regelt das Wohnungseigentumsgesetz?
Wie Wohnungs- und Teileigentum entstehen, welche Rechte und Pflichten die Eigentümer haben, wie die Gemeinschaft verwaltet wird und wie Versammlung, Verwalter, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung funktionieren. Außerdem regelt es, wie Beschlüsse gerichtlich überprüft werden, und das Dauerwohnrecht.
Was ist das WEMoG?
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187). Es hat das WEG zum 1. Dezember 2020 grundlegend reformiert, unter anderem mit leichteren baulichen Veränderungen, dem Wegfall der Regeln zur Beschlussfähigkeit und dem zertifizierten Verwalter.
Welche Fassung des WEG gilt aktuell?
Die Neufassung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 34), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 306). Diese Änderung hat die virtuelle Eigentümerversammlung eingeführt und Steckersolargeräte zu den privilegierten Maßnahmen hinzugefügt.
Verwandte Begriffe
- WEG (GdWE)
- Wohnungseigentum
- Beschluss
- WEG-Verwalter
- Eigentümerversammlung
- Bauliche Veränderung
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Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.