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WEG-Glossar

Was ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit?

Die doppelt qualifizierte Mehrheit ist im heutigen WEG ein Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile; erreicht ein Beschluss über eine bauliche Veränderung diese Mehrheit, tragen grundsätzlich alle Eigentümer die Kosten.

Kurz erklärt

Der Begriff steht nicht im Gesetz, beschreibt aber die Regel in § 21 Abs. 2 WEG: Zwei Hürden müssen zugleich genommen werden, eine nach Stimmen und eine nach Miteigentumsanteilen aller Eigentümer, nicht nur der Anwesenden. Vor der Reform 2020 meinte der Begriff eine andere, strengere Regel.

Heute gilt: Beschließen können die Eigentümer eine bauliche Veränderung schon mit einfacher Mehrheit. Die doppelt qualifizierte Mehrheit entscheidet nur, wer zahlt. Wird sie erreicht, tragen alle die Kosten nach ihren Anteilen, außer die Maßnahme ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Wird sie verfehlt, zahlen grundsätzlich nur die Eigentümer, die zugestimmt haben. Ausnahme: Die Kosten amortisieren sich in angemessener Zeit.

Rechtsgrundlage

§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG
Kosten einer baulichen Veränderung tragen alle nach ihren Anteilen, wenn sie mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde, außer bei unverhältnismäßigen Kosten.
§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 WEG
Amortisiert sich die Maßnahme, zahlen ebenfalls alle. Sonst tragen die Kosten die Eigentümer, die sie beschlossen haben, nach ihren Anteilen.
BT-Drs. 19/18791, S. 26
Die alte Rechtslage für Modernisierungen.

Beispiel

Sechs Wohnungen, sechs Eigentümer, 1.000 Anteile: W1 und W2 je 150, W3 bis W6 je 175. Beschlossen wird eine Videogegensprechanlage für 4.750 €, die sich nicht amortisiert. W6 fehlt.

Fiktives Beispiel, alle Beträge erfunden.

Häufige Fragen

Was ist eine doppelt qualifizierte Mehrheit in der WEG?

Seit der Reform 2020 ein Beschluss mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile. Er führt dazu, dass alle Eigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung nach ihren Anteilen tragen, außer die Kosten sind unverhältnismäßig (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG).

Braucht eine bauliche Veränderung eine doppelt qualifizierte Mehrheit?

Nein. Beschlossen werden kann sie mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 20 Abs. 1, § 25 Abs. 1 WEG). Die doppelt qualifizierte Mehrheit entscheidet nur, wer zahlt. Wird sie verfehlt, tragen grundsätzlich nur die Zustimmenden die Kosten (§ 21 Abs. 3 WEG), es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich in angemessener Zeit (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG).

Was bedeutete der Begriff vor 2020?

Nach altem Recht brauchte etwa eine Modernisierung drei Viertel aller stimmberechtigten Eigentümer und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile (BT-Drs. 19/18791, S. 26). Ältere Texte meinen oft diese Regel.

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Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027.

Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen