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WEG-Glossar

Was ist ein Miteigentumsanteil?

Der Miteigentumsanteil, kurz MEA, ist der im Grundbuch eingetragene Bruchteil, mit dem ein Wohnungs- oder Teileigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum beteiligt ist, oft in Tausendsteln angegeben; nach ihm richten sich gesetzlich vor allem die Kostenverteilung und die Haftung gegenüber Gläubigern der Gemeinschaft.

Kurz erklärt

Jedes Sondereigentum ist mit genau einem Miteigentumsanteil verbunden; beide gehören untrennbar zusammen. Der Anteil bestimmt nach dem Gesetz, welchen Bruchteil der Kosten ein Eigentümer trägt und welcher Bruchteil der Erträge ihm zusteht. Das Stimmrecht folgt dagegen nicht automatisch dem Anteil: Ohne abweichende Regelung hat jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Eine gesetzliche Formel für die Höhe der Anteile gibt es nicht.

Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 1 und 2 WEG
Erträge und Kosten verteilen sich nach dem im Grundbuch eingetragenen Verhältnis der Miteigentumsanteile. Für einzelne Kosten oder Kostenarten kann eine andere Verteilung beschlossen werden.
§ 25 Abs. 2 WEG
Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme. Die Gemeinschaftsordnung kann etwas anderes regeln, etwa eine Abstimmung nach Anteilen.
§ 9a Abs. 4 WEG
Gegenüber Gläubigern der Gemeinschaft haftet jeder Eigentümer nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils.
§ 3 Abs. 1 WGV
Der Anteil steht als zahlenmäßiger Bruchteil im Bestandsverzeichnis des Wohnungsgrundbuchs.

Beispiel

Ein fiktives Haus mit drei Wohnungen und 250 m² Wohnfläche. Die Anteile wurden bei der Teilung nach Fläche festgelegt; die Gemeinschaft hat im Jahr 9.000 € Kosten, verteilt nach dem gesetzlichen Schlüssel.

WohnungFlächeMEAKostenanteil
W160 m²240/1.0002.160,00 €
W280 m²320/1.0002.880,00 €
W3110 m²440/1.0003.960,00 €
Summe250 m²1.000/1.0009.000,00 €

Rechenweg für W1: 60/250 = 240/1.000 und 9.000 € × 240/1.000 = 2.160 €. Bei der Abstimmung hat trotzdem jeder der drei Eigentümer eine Stimme, solange die Gemeinschaftsordnung nichts anderes regelt.

Fiktives Beispiel, alle Zahlen erfunden.

Häufige Fragen

Wie werden Miteigentumsanteile berechnet?

Das Gesetz schreibt keine Methode vor. Wer das Haus aufteilt, legt die Anteile in der Teilungserklärung fest, häufig nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen. Für die gesetzliche Verteilung von Kosten und Erträgen zählt der im Grundbuch eingetragene Anteil (§ 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 WEG), auch wenn er von der Fläche abweicht. Vereinbarungen und Beschlüsse können für Kosten eine andere Verteilung vorsehen.

Wo steht mein Miteigentumsanteil im Grundbuch?

Im Bestandsverzeichnis Ihres Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchs. Dort ist der Anteil als zahlenmäßiger Bruchteil eingetragen, zusammen mit dem verbundenen Sondereigentum (§ 3 Abs. 1 der Wohnungsgrundbuchverfügung). Meist finden Sie denselben Wert auch in der Teilungserklärung und in der Jahresabrechnung.

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Keine Rechtsberatung. Dieser Eintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht. Ihre Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung können Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen