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WEG-Glossar

Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche Dritter, die aus dem Besitz eines Grundstücks und Gebäudes entstehen, etwa nach einem Sturz auf einem vereisten Weg; für Wohnungseigentümer gehört sie nach dem Gesetz zur ordnungsmäßigen Verwaltung.

Kurz erklärt

Wer ein Haus besitzt, kann haften, wenn andere dort zu Schaden kommen, weil Wege, Treppen oder die Fassade nicht sicher sind. Für das Gemeinschaftseigentum trifft diese Verkehrssicherungspflicht die Gemeinschaft. Löst sich infolge mangelhafter Unterhaltung ein Teil des Gebäudes, etwa Putz oder ein Dachziegel, und schädigt jemanden, haftet der Besitzer, außer er hat die erforderliche Sorgfalt beachtet.

Die Versicherung prüft solche Ansprüche, zahlt berechtigte und wehrt unberechtigte ab. Sie ist etwas anderes als die Gebäudeversicherung, die Schäden am eigenen Haus ersetzt, und als die private Haftpflicht jedes Einzelnen. Die Prämie ist Teil des Hausgelds; vermietende Eigentümer können sie als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
§ 823 Abs. 1 BGB
Wer fahrlässig Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Hieraus leitet die Rechtsprechung die Verkehrssicherungspflicht ab.
§ 836 BGB
Haftung des Grundstücksbesitzers, wenn sich Teile des Gebäudes infolge mangelhafter Unterhaltung ablösen, außer er hat die erforderliche Sorgfalt beachtet.
§ 9a Abs. 2 WEG
Die Gemeinschaft nimmt die Pflichten wahr, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben.
§ 2 Nr. 13 BetrKV
Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude zählt zu den Betriebskosten.

Beispiel

Bei einem Sturm im Januar löst sich ein Stück Putz von der Fassade einer WEG und beschädigt ein parkendes Auto. Der Halter verlangt 2.300 € für die Reparatur. Kann die Gemeinschaft nicht zeigen, dass sie die Fassade mit der gebotenen Sorgfalt unterhalten hat, kommt eine Haftung in Betracht. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft den Anspruch und zahlt, wenn er berechtigt ist. Die Reparatur der Fassade selbst ist dagegen ein Fall für die Gebäudeversicherung oder die Erhaltungsrücklage.

Fiktives Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden.

Häufige Fragen

Braucht eine WEG eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Ja, sie gehört nach dem Gesetz zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Jeder Eigentümer kann verlangen, dass die Gemeinschaft sie abschließt (§ 18 Abs. 2 WEG).

Was ist der Unterschied zur Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden am eigenen Gebäude, etwa durch Feuer oder Leitungswasser. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt, wenn Dritte durch das Grundstück oder Gebäude geschädigt werden und Schadensersatz verlangen.

Ersetzt sie meine private Haftpflichtversicherung?

In der Regel nicht. Sie deckt die Haftung aus Grundstück und Gemeinschaftseigentum. Schäden, die Sie im Alltag persönlich verursachen, sind Sache Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.

Verwandte Begriffe

Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027.

Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen