Was ist eine Hausverwaltung?
Hausverwaltung ist der Oberbegriff für die Verwaltung von Wohnhäusern und Wohnungen im Auftrag ihrer Eigentümer; gemeint sind vor allem die WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Mietverwaltung für Vermieter und die Verwaltung einzelner vermieteter Eigentumswohnungen.
Kurz erklärt
Hinter dem Wort stecken drei verschiedene Aufträge. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft; ihre Rechte und Pflichten stehen im Wohnungseigentumsgesetz. Die Mietverwaltung betreut Mietverhältnisse für einen Vermieter. Die Sondereigentumsverwaltung ist Mietverwaltung für eine einzelne vermietete Eigentumswohnung.
Eine einheitliche gesetzliche Liste der Leistungen gibt es nicht. Was eine Hausverwaltung tut, ergibt sich bei der WEG aus Gesetz, Beschlüssen und Verwaltervertrag, bei der Mietverwaltung aus dem Vertrag und dem anwendbaren Recht. Wer gewerbsmäßig WEGs oder Mietwohnungen für andere verwaltet, braucht eine Erlaubnis und muss sich in drei Kalenderjahren 20 Stunden weiterbilden.
Rechtsgrundlage
- §§ 9b, 26, 27, 28 WEG
- Bestellung, Vertretung, Befugnisse und Abrechnungspflichten des WEG-Verwalters.
- §§ 611, 675 BGB
- Vertragliche Grundlage der Miet- und Sondereigentumsverwaltung.
- § 34c Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2a GewO
- Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter und Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Kalenderjahren.
Beispiel
In einem Haus mit sechs Eigentumswohnungen sind vier vermietet, zwei werden selbst genutzt. Die WEG bestellt eine Verwaltung für Dach, Treppenhaus, Versicherung und Hausgeld. Zwei der vier Vermieter beauftragen zusätzlich eine Sondereigentumsverwaltung, die Miete einzieht und die Betriebskosten mit ihren Mietern abrechnet. Die anderen beiden erledigen das selbst.
Fiktives Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden.
Häufige Fragen
Welche Aufgaben übernimmt eine Hausverwaltung?
Das hängt von der Art ab. Die WEG-Verwaltung vertritt die Gemeinschaft, beruft Versammlungen ein und erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (§§ 9b, 24, 28 WEG). Eine Mietverwaltung kümmert sich nach ihrem Vertrag um Mieter, Mieteinzug und Betriebskostenabrechnung.
Braucht eine Hausverwaltung eine Erlaubnis?
Ja, wer gewerbsmäßig das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO).
Ist Hausverwaltung dasselbe wie WEG-Verwaltung?
Nicht ganz. WEG-Verwaltung ist eine Form der Hausverwaltung, nämlich die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Viele Firmen bieten beides an, die Verträge sind aber getrennt.
Verwandte Begriffe
- WEG-Verwalter
- Mietverwaltung
- Verwaltervertrag
- Verwaltungskosten
- Zertifizierter Verwalter
- Alle Begriffe
Mehr dazu
- Neue Hausverwaltung finden: Checkliste für kleine Berliner WEGs
- Was kostet die Verwaltung einer kleinen WEG?
Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027.
Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.