Was ist die Entziehung des Wohnungseigentums?
Die Entziehung des Wohnungseigentums ist der Anspruch der Gemeinschaft, von einem Eigentümer die Veräußerung seiner Wohnung zu verlangen, wenn er seine Pflichten so schwer verletzt hat, dass den anderen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zuzumuten ist.
Kurz erklärt
Die Entziehung ist das schärfste Mittel, das das Gesetz kennt, und das letzte. Ein Beispiel nennt das Gesetz selbst: Der Eigentümer verstößt trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen seine Pflichten, etwa gegen Hausordnung oder Rücksichtnahme. Auch die Verletzung der Pflicht, Kosten zu tragen, kann eine Entziehung rechtfertigen. Ein eigenes Regelbeispiel für Zahlungsverzug gibt es seit der Reform 2020 aber nicht mehr, weil die Gemeinschaft Hausgeld in der Zwangsversteigerung bevorzugt durchsetzen kann.
Der Ablauf: Die Eigentümer beschließen mit einfacher Mehrheit, die Entziehung zu verlangen und notfalls zu klagen. Der betroffene Eigentümer stimmt dabei nicht mit. Gibt das Gericht der Klage statt, kann die Gemeinschaft aus dem Urteil die Zwangsversteigerung der Wohnung betreiben. Durch Vereinbarung lässt sich dieser Anspruch weder ausschließen noch einschränken.
Rechtsgrundlage
- § 17 WEG
- Anspruch der Gemeinschaft auf Veräußerung (Abs. 1), Regelbeispiel wiederholter gröblicher Verstöße trotz Abmahnung (Abs. 2), nicht abdingbar (Abs. 3), Vollstreckung nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (Abs. 4).
- § 25 Abs. 1 und 4 WEG
- Einfache Mehrheit; kein Stimmrecht des Betroffenen, wenn es um einen Rechtsstreit gegen ihn geht oder er nach § 17 rechtskräftig verurteilt ist.
- BT-Drs. 19/18791, S. 57
- Auch Verstöße gegen die Kostentragungspflicht können eine Entziehung rechtfertigen; das Regelbeispiel für Zahlungsverzug und das erhöhte Quorum entfallen.
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG
- Vorrang für Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung, siehe Hausgeldrückstand.
Beispiel
In einer WEG mit fünf Wohnungen beschädigt ein Eigentümer wiederholt die Haustür und bedroht Nachbarn im Treppenhaus. Die Gemeinschaft mahnt ihn in Textform ab und kündigt die Entziehung an. Als es weitergeht, beschließen die vier anderen Eigentümer, Klage auf Veräußerung zu erheben; er selbst darf dabei nicht mitstimmen. Gibt das Gericht der Klage statt und veräußert er nicht freiwillig, kann die Gemeinschaft die Zwangsversteigerung betreiben.
Fiktives Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden.
Häufige Fragen
Kann eine WEG einem Eigentümer die Wohnung wegnehmen?
Nicht unmittelbar. Sie kann verlangen, dass er die Wohnung veräußert, und das gerichtlich durchsetzen. Das Urteil berechtigt zur Zwangsversteigerung (§ 17 Abs. 1 und 4 WEG). Voraussetzung ist eine so schwere Pflichtverletzung, dass den anderen die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht mehr zuzumuten ist.
Reichen Hausgeldschulden für eine Entziehung?
Möglich ist es, denn auch die Verletzung der Pflicht zur Kostentragung kann eine Entziehung rechtfertigen. Ein eigenes Regelbeispiel für Zahlungsverzug gibt es seit 2020 aber nicht mehr, weil die Gemeinschaft Hausgeld in der Zwangsversteigerung bevorzugt durchsetzen kann (BT-Drs. 19/18791, S. 57; § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG). Das ist in der Regel der direktere Weg.
Welche Mehrheit braucht der Beschluss über die Entziehung?
Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 25 Abs. 1 WEG). Das frühere erhöhte Quorum ist mit der Reform 2020 entfallen (BT-Drs. 19/18791, S. 57). Der betroffene Eigentümer ist nicht stimmberechtigt, wenn es um die Einleitung des Rechtsstreits gegen ihn geht (§ 25 Abs. 4 WEG).
Verwandte Begriffe
Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.