Was bedeutet Abrechnungssaldo?
Der Abrechnungssaldo ist der Endbetrag einer Einzelabrechnung, der nach der Verrechnung des Kostenanteils einer Wohnung mit ihren Vorschüssen übrig bleibt und eine Nachzahlung oder ein Guthaben anzeigt; der Begriff ist gesetzlich nicht definiert.
Kurz erklärt
Das Gesetz kennt nur Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse. Wie eine Einzelabrechnung ihr Ergebnis nennt und welche Vorzeichen sie verwendet, legt die Verwaltung oder ihre Abrechnungsvorlage fest. Lesen Sie deshalb immer die Legende: Steht dort „Nachzahlung“, „zu Ihren Lasten“ oder ein Minuszeichen?
Wichtig ist, wogegen gerechnet wurde. Gegen die beschlossenen Vorschüsse ergibt sich die Abrechnungsspitze, über die die Eigentümer beschließen. Gegen die tatsächlich gezahlten Beträge ergibt sich ein Saldo, der auch Rückstände enthält. Diese Rückstände schulden Sie bereits aus dem Wirtschaftsplan; die Abrechnung begründet sie nicht neu.
Rechtsgrundlage
- § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG
- Beschlussgegenstand sind Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse.
- § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG
- Die Vorschüsse beruhen auf dem Beschluss über den Wirtschaftsplan.
- BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 195/23
- Maßgeblich ist das beschlossene Hausgeld-Soll; Zahlungspflichten aus früheren Beschlüssen bleiben unberührt (Rn. 7 und 10).
Beispiel
Eine fiktive Wohnung trägt 3.420 € Kosten. Beschlossen waren 3.240 € Vorschüsse, gezahlt wurden 2.700 €.
- Gegen das Soll: 3.420 € − 3.240 € = 180 € Nachschuss, die Abrechnungsspitze
- Gegen das Ist: 3.420 € − 2.700 € = 720 € offen
- Differenz: 720 € − 180 € = 540 €, die zwei unbezahlten Monatsraten
Beide Zahlen können in einer Abrechnung stehen. Beschlossen wird nur über die 180 €.
Fiktives Beispiel, alle Beträge erfunden.
Häufige Fragen
Ist der Abrechnungssaldo dasselbe wie die Abrechnungsspitze?
Nicht unbedingt. Die Spitze ist Kostenanteil minus beschlossene Vorschüsse (BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 195/23). Ein Saldo kann dasselbe meinen oder zusätzlich offene Zahlungen enthalten. Prüfen Sie, ob gegen „Soll“ oder gegen „Ist“ gerechnet wurde.
Wann bedeutet der Saldo eine Nachzahlung?
Wenn Ihr Kostenanteil höher ist als die verrechneten Vorschüsse. Ob das mit Plus oder Minus dargestellt wird, ist nicht einheitlich; maßgeblich ist die Bezeichnung in Ihrer Abrechnung. Im Zweifel fragen Sie die Verwaltung vor der Versammlung in Textform.
Verwandte Begriffe
Mehr dazu
Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.
Quellen
- Wohnungseigentumsgesetz: § 28
- BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 195/23 (Rn. 7 und 10)