Was ist Hausgeld?
Hausgeld ist die regelmäßige Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer leistet, um die laufenden Kosten des Hauses, die Verwaltung und die Erhaltungsrücklage zu finanzieren; die Höhe beschließen die Eigentümer mit dem Wirtschaftsplan.
Kurz erklärt
Im Gesetz heißt das Hausgeld „Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen“, im Alltag sagt man auch Wohngeld. Sie zahlen es an die Gemeinschaft, nicht an die Verwaltung persönlich. Die Verwaltung zieht es nur für die Gemeinschaft ein. Verteilt wird nach Miteigentumsanteilen, soweit kein anderer Kostenverteilungsschlüssel beschlossen ist.
Das Hausgeld ist eine Schätzung. Nach dem Jahr zeigt die Jahresabrechnung, ob die Vorschüsse gereicht haben; dann wird nachgezahlt oder angepasst. Nicht im Hausgeld stecken Kosten, die jeder selbst trägt: Grundsteuer, Kreditraten und Reparaturen in der eigenen Wohnung.
Rechtsgrundlage
- § 28 Abs. 1 WEG
- Die Eigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen. Der Verwalter stellt dafür jedes Jahr einen Wirtschaftsplan auf.
- § 16 Abs. 2 WEG
- Jeder Eigentümer trägt die Kosten nach seinem Miteigentumsanteil. Für einzelne Kosten oder Kostenarten kann ein anderer Schlüssel beschlossen werden.
- § 28 Abs. 3 WEG
- Die Eigentümer können beschließen, wann Zahlungen fällig werden und wie sie zu leisten sind, etwa per Lastschrift.
Beispiel
Ein fiktives Haus mit sechs Wohnungen plant für ein Jahr 19.200 € laufende Kosten, 2.160 € Verwaltervergütung und 4.200 € Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Kosten und Rücklage werden nach Miteigentumsanteilen verteilt, die Verwaltung je Wohnung. Für eine Wohnung mit 63 m² und 150/1.000 Anteilen ergibt das im Monat:
- Laufende Kosten: 19.200 € × 150/1.000 ÷ 12 = 240,00 €
- Verwaltung: 2.160 € ÷ 6 ÷ 12 = 30,00 €
- Rücklage: 4.200 € × 150/1.000 ÷ 12 = 52,50 €
- Hausgeld: 240,00 € + 30,00 € + 52,50 € = 322,50 € im Monat
Fiktives Beispiel, alle Beträge erfunden.
Häufige Fragen
Was ist im Hausgeld enthalten?
Drei Teile: die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Reinigung und Versicherung, die Vergütung der Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Beträge stehen im Wirtschaftsplan, über den die Eigentümer beschließen (§ 28 Abs. 1 WEG).
Wie hoch ist das Hausgeld?
Das Gesetz nennt keinen Betrag. Die Höhe ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan Ihres Hauses: geplante Kosten und Rücklage, verteilt nach Ihrem Anteil. Heizung, Größe und Ausstattung des Hauses und die Höhe der Rücklage machen den Unterschied. Im fiktiven Beispiel sind es 322,50 € im Monat für 63 m², rund 5,12 € je Quadratmeter.
Wer zahlt das Hausgeld, Eigentümer oder Mieter?
Der Eigentümer schuldet es der Gemeinschaft, auch wenn die Wohnung vermietet ist. Vermieter können nur den Teil weitergeben, der Betriebskosten betrifft, und nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB). Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu (§ 1 Abs. 2 BetrKV); die Rücklage ist für die Erhaltung bestimmt und deshalb ebenfalls nicht umlegbar.
Verwandte Begriffe
- Wirtschaftsplan
- Erhaltungsrücklage
- Jahresabrechnung
- Betriebskosten
- Verwaltungskosten
- Kostenverteilungsschlüssel
- Alle Begriffe
Mehr dazu
- Hausgeld verstehen: Was Eigentümer zahlen und was die Rücklage bedeutet
- Wirtschaftsplan der WEG verstehen: Ein Beispiel für sechs Wohnungen
Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027.
Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.
Quellen
- Wohnungseigentumsgesetz: § 16, § 28
- § 556 BGB; § 1 BetrKV