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WEG-Glossar

Was ist eine Hausordnung in der WEG?

Die Hausordnung einer WEG ist eine Sammlung von Regeln für das Zusammenleben und die Nutzung des Hauses, etwa zu Ruhezeiten, Treppenhaus, Müll oder Winterdienst; die Eigentümer können sie mit Mehrheit beschließen, weil sie zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört.

Kurz erklärt

Die Aufstellung einer Hausordnung nennt das Gesetz ausdrücklich als Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung. Die Eigentümer beschließen sie deshalb mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und können sie später ebenso ändern. Manchmal steht eine Hausordnung schon in der Gemeinschaftsordnung; dann lohnt ein Blick, ob sie dort als feste Vereinbarung oder als änderbare Regel gemeint ist.

Inhaltlich muss die Hausordnung im Interesse aller liegen und darf nicht gegen Gesetz oder Vereinbarungen verstoßen. Typisch sind Ruhezeiten, Regeln für Treppenhaus, Keller, Fahrräder und Müll, die Nutzung von Hof und Garten und die Verteilung von Reinigung und Winterdienst, wenn kein Dienstleister beauftragt ist.

Seit der Reform 2020 gilt: Die Pflicht, die Hausordnung einzuhalten, besteht gegenüber der Gemeinschaft. Ein einzelner Eigentümer kann von einem Nachbarn nicht allein deshalb Unterlassung verlangen, weil gegen die Hausordnung verstoßen wird. Er kann aber verlangen, dass die Gemeinschaft tätig wird, und selbst vorgehen, wenn er konkret beeinträchtigt ist.

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 und 2 Nr. 1 WEG
Die Eigentümer beschließen eine ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung; dazu gehört insbesondere die Aufstellung einer Hausordnung.
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG
Jeder Eigentümer muss gegenüber der Gemeinschaft die gesetzlichen Regeln, Vereinbarungen und Beschlüsse einhalten.
§ 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG
Jeder Eigentümer kann von der Gemeinschaft eine Benutzung verlangen, die den Regeln entspricht.
BT-Drs. 19/18791, S. 53 und 59
Die Einhaltung des Regelwerks, etwa der Hausordnung, ist Sache der Gemeinschaft; die Abwehr konkreter Beeinträchtigungen bleibt jedem Eigentümer möglich.

Beispiel

Eine WEG mit fünf Wohnungen beschließt eine Hausordnung: Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr, Kinderwagen dürfen unter der Treppe stehen, Fahrräder gehören in den Fahrradkeller, den Winterdienst übernimmt ein Dienstleister. Vier Eigentümer stimmen zu, einer dagegen. Die Hausordnung gilt für alle fünf. Die beiden vermietenden Eigentümer geben sie ihren Mietern als Teil des Mietvertrags.

Fiktives Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden.

Häufige Fragen

Wer erstellt die Hausordnung in einer WEG?

Die Eigentümer beschließen sie mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1, § 25 Abs. 1 WEG). Den Entwurf bereitet oft der Verwalter vor. Die Gemeinschaftsordnung kann eigene Regeln zur Hausordnung enthalten.

Gilt die Hausordnung der WEG auch für Mieter?

Das Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet die Eigentümer, Vereinbarungen und Beschlüsse einzuhalten (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Mieter sind in der Regel über ihren Mietvertrag gebunden. Vermietende Eigentümer sollten die Hausordnung deshalb in den Mietvertrag aufnehmen.

Was kann ich tun, wenn ein Nachbar gegen die Hausordnung verstößt?

Ansprechen ist der erste Schritt. Rechtlich besteht die Pflicht, die Hausordnung einzuhalten, gegenüber der Gemeinschaft (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG). Sie können verlangen, dass die Gemeinschaft tätig wird (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG). Selbst vorgehen können Sie, wenn der Verstoß Sie konkret beeinträchtigt (BT-Drs. 19/18791, S. 59).

Verwandte Begriffe

Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027.

Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen