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WEG-Glossar

Was ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG, GdWE)?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, ist die rechtsfähige Gemeinschaft aller Eigentümer einer aufgeteilten Wohnanlage, im Gesetz auch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) genannt; sie verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, kann Verträge schließen, Vermögen haben, klagen und verklagt werden.

Kurz erklärt

WEG und GdWE meinen dieselbe Gemeinschaft; das Gesetz erlaubt beide Bezeichnungen. Verwirrend ist nur, dass WEG auch die Abkürzung für das Wohnungseigentumsgesetz ist. Die Gemeinschaft entsteht mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher, und jeder Eigentümer einer Einheit ist Teil von ihr. Nach außen handelt sie durch den Verwalter oder, wenn es keinen gibt, durch alle Eigentümer gemeinsam.

Rechtsgrundlage

§ 9a Abs. 1 WEG
Die Gemeinschaft kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden. Sie entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher und heißt Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaft, gefolgt von der Angabe des Grundstücks.
§ 9a Abs. 4 WEG
Jeder Eigentümer haftet Gläubigern der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils.
§ 9b Abs. 1 WEG
Vertreten wird die Gemeinschaft durch den Verwalter, ohne Verwalter durch alle Eigentümer gemeinschaftlich.
§ 18 Abs. 1 WEG
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliegt der Gemeinschaft.

Beispiel

Die fiktive Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beispielstraße 7, Berlin, beauftragt einen Dachdecker. Vertragspartnerin ist die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer, und bezahlt wird vom Konto der Gemeinschaft. Bleibt eine Rechnung über 10.000 € offen, kann der Dachdecker einen Eigentümer mit 250/1.000 Miteigentumsanteilen bis zu 10.000 € × 250/1.000 = 2.500 € direkt in Anspruch nehmen (§ 9a Abs. 4 WEG).

Fiktives Beispiel, alle Zahlen erfunden.

Häufige Fragen

Was bedeutet GdWE?

GdWE steht für Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. So heißt im Wohnungseigentumsgesetz die rechtsfähige Gemeinschaft aller Eigentümer einer Anlage (§ 9a Abs. 1 WEG). Ihr Name besteht aus dieser Bezeichnung und der Angabe des Grundstücks, zum Beispiel Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Beispielstraße 7, Berlin.

Sind WEG und GdWE verschiedene Gemeinschaften?

Nein. Das Gesetz lässt beide Bezeichnungen zu: Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaft, jeweils gefolgt von der Angabe des Grundstücks (§ 9a Abs. 1 Satz 3 WEG). Mit WEG ist manchmal auch das Wohnungseigentumsgesetz gemeint; das ergibt sich meist aus dem Zusammenhang.

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Keine Rechtsberatung. Dieser Eintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht. Ihre Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung können Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen