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WEG-Glossar

Was ist das Stimmrecht in der WEG?

Das Stimmrecht in der WEG ist das Recht jedes Wohnungseigentümers, bei Beschlüssen der Gemeinschaft mitzustimmen; nach dem Gesetz hat jeder Eigentümer eine Stimme, unabhängig von der Zahl seiner Wohnungen, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt.

Kurz erklärt

Das Gesetz zählt nach Köpfen. Gehört eine Wohnung mehreren gemeinsam, etwa einem Ehepaar oder einer Erbengemeinschaft, haben sie zusammen eine Stimme und können sie nur einheitlich abgeben. Viele Gemeinschaftsordnungen weichen ab: Beim Objektprinzip hat jede Wohnung eine Stimme, beim Wertprinzip zählt die Stimme nach Miteigentumsanteilen. Steht dort nichts, gilt das Kopfprinzip.

Wer nicht kommen kann, behält sein Stimmrecht und kann sich mit einer Vollmacht in Textform vertreten lassen. Nicht mitstimmen darf ein Eigentümer, wenn es um ein Rechtsgeschäft der Gemeinschaft mit ihm geht, etwa einen Auftrag an seine Firma, um einen Rechtsstreit gegen ihn oder wenn er rechtskräftig zur Veräußerung verurteilt ist. Wer seine Wohnung mit einem Nießbrauch belastet hat, bleibt stimmberechtigt. Enthaltungen zählen bei der Mehrheit nicht mit.

Rechtsgrundlage

§ 25 Abs. 2 WEG
Jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme; Mitberechtigte stimmen nur einheitlich.
§ 25 Abs. 3 und 4 WEG
Vollmacht in Textform; Stimmverbot bei Rechtsgeschäft oder Rechtsstreit mit dem Eigentümer und nach rechtskräftiger Verurteilung nach § 17.
§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG
Durch Vereinbarung kann ein anderes Stimmprinzip gelten.
BGH, Beschluss vom 07.03.2002, V ZB 24/01
Beim Nießbrauch bleibt das Stimmrecht beim Eigentümer.
BGH, Urteil vom 18.01.2019, V ZR 324/17, Rn. 8
Enthaltungen sind bei der Mehrheit nicht mitzuzählen.

Beispiel

Frau A. gehört Wohnung 1, Herrn B. die Wohnungen 2 und 3, den Eheleuten C. gemeinsam Wohnung 4. Nach dem Gesetz gibt es drei Stimmen: Frau A., Herr B. und die Eheleute C. gemeinsam. Die Eheleute können nicht eine Ja- und eine Nein-Stimme abgeben, sie müssen sich einigen. Zählt die Gemeinschaftsordnung nach Wohnungen, hat Herr B. zwei Stimmen, insgesamt sind es dann vier.

Fiktives Beispiel, alle Namen erfunden.

Häufige Fragen

Wie viele Stimmen hat ein Eigentümer mit zwei Wohnungen?

Nach dem Gesetz eine, denn jeder Wohnungseigentümer hat eine Stimme (§ 25 Abs. 2 Satz 1 WEG). Zählt Ihre Gemeinschaftsordnung nach Wohnungen oder nach Miteigentumsanteilen, hat er entsprechend mehr Gewicht.

Wie stimmen zwei Eigentümer einer Wohnung ab?

Nur einheitlich (§ 25 Abs. 2 Satz 2 WEG). Ehepaare, Erbengemeinschaften und andere Miteigentümer einer Wohnung sollten sich vorher einigen. Einer kann den anderen mit einer Vollmacht in Textform vertreten (§ 25 Abs. 3 WEG).

Wann darf ein Eigentümer nicht mitstimmen?

Wenn über ein Rechtsgeschäft der Gemeinschaft mit ihm oder über einen Rechtsstreit gegen ihn abgestimmt wird oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig zur Veräußerung verurteilt ist (§ 25 Abs. 4 WEG). Hausgeldrückstände allein nehmen ihm das Stimmrecht nicht.

Verwandte Begriffe

Mehr dazu

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Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen