Klara Interesse vormerken
WEG-Glossar

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift oder ein Ausdruck eines Grundbuchblatts, der zeigt, wem ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung gehört und welche Rechte und Lasten eingetragen sind; erteilt wird er vom Grundbuchamt an Personen mit berechtigtem Interesse.

Kurz erklärt

Bei einer Eigentumswohnung ist das Blatt das Wohnungsgrundbuch. Der Auszug zeigt im Bestandsverzeichnis den Miteigentumsanteil und das verbundene Sondereigentum, in Abteilung I die Eigentümer mit dem Tag der Auflassung und der Eintragung, in Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie Nießbrauch oder eine Auflassungsvormerkung und in Abteilung III Grundschulden und Hypotheken.

Einsicht und Auszug bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Für Eigentümer ist das in der Regel unproblematisch; Kaufinteressenten lassen sich meist vom Verkäufer bevollmächtigen. Auch Notare dürfen den Grundbuchinhalt mitteilen und Abdrucke erteilen, sofern das Land das nicht ausgeschlossen hat. Einsehen lassen sich außerdem die Urkunden, auf die das Grundbuch Bezug nimmt, etwa die Teilungserklärung in der Grundakte.

Rechtsgrundlage

§ 12 GBO
Einsicht für jeden, der ein berechtigtes Interesse darlegt, auch in Urkunden, auf die eine Eintragung Bezug nimmt; Abschrift auf Verlangen beglaubigt.
§ 1 GBO
Die Grundbücher führen die Amtsgerichte als Grundbuchämter.
§ 133a GBO
Notare dürfen den Grundbuchinhalt bei berechtigtem Interesse mitteilen und Abdrucke erteilen; die Länder können das ausschließen.
Nr. 17000 bis 17003 KV GNotKG
Gebühren: Ausdruck 10 €, amtlicher Ausdruck 20 €, elektronische Datei 5 € oder beglaubigt 10 €.
§§ 4, 9, 10 GBV
Aufbau des Blatts: Aufschrift, Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Beispiel

Frau K. braucht für ihre Bank einen amtlichen Ausdruck ihres Wohnungsgrundbuchs und für die eigenen Unterlagen einen einfachen. Sie beantragt beides beim zuständigen Grundbuchamt. Kosten: 20 € für den amtlichen und 10 € für den einfachen Ausdruck, zusammen 30 €.

Fiktives Beispiel; die Gebühren entsprechen dem Kostenverzeichnis zum GNotKG.

Häufige Fragen

Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Mit einem Antrag beim Grundbuchamt, das beim Amtsgericht geführt wird (§ 1 GBO). Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen; als Eigentümer ist das in der Regel unproblematisch (§ 12 GBO). Notare dürfen den Grundbuchinhalt ebenfalls mitteilen und einen Abdruck erteilen, sofern das Land das nicht ausgeschlossen hat (§ 133a GBO).

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt kostet ein einfacher Ausdruck 10 €, ein amtlicher Ausdruck 20 €. Als elektronische Datei sind es 5 €, beglaubigt 10 € (Nr. 17000 bis 17003 KV GNotKG).

Was ist der Unterschied zwischen Grundbuch und Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist das amtliche Register beim Grundbuchamt. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift oder ein Ausdruck eines Blattes daraus, auf Verlangen beglaubigt (§ 12 Abs. 2 GBO). Bei einer Eigentumswohnung ist dieses Blatt das Wohnungsgrundbuch.

Verwandte Begriffe

Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen