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WEG-Glossar

Was ist die Gebäudeversicherung einer WEG?

Die Gebäudeversicherung einer WEG ist die Sachversicherung, die die Gemeinschaft für das Gebäude abschließt, meist gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel; das Gesetz zählt die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert zur ordnungsmäßigen Verwaltung.

Kurz erklärt

Versicherungsnehmerin ist die Gemeinschaft, den Vertrag schließt der Verwalter in ihrem Namen. Häufig ist es eine verbundene Wohngebäudeversicherung, die mehrere Gefahren in einem Vertrag bündelt. Was genau versichert ist, steht im Vertrag: oft auch fest eingebaute Teile des Sondereigentums, nicht aber Möbel und Hausrat. Dafür braucht jeder Bewohner eine eigene Hausratversicherung. Schäden durch Starkregen oder Hochwasser sind oft nur mit einem Zusatz für Elementarschäden versichert.

Die Prämie ist Teil des Hausgelds und wird nach dem Kostenverteilungsschlüssel verteilt, gesetzlich nach Miteigentumsanteilen. Vermietende Eigentümer können die Kosten als Betriebskosten an ihre Mieter weitergeben, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für den Selbstbehalt hat der Bundesgerichtshof 2022 entschieden, dass er wie die Prämie zu verteilen ist, auch wenn der Schaden nur in einer Wohnung entstanden ist.

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert und der Eigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
§ 16 Abs. 2 WEG
Kosten nach Miteigentumsanteilen, abweichende Verteilung für einzelne Kosten durch Beschluss.
BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 69/21
Ein Selbstbehalt in der verbundenen Gebäudeversicherung ist bei einem Leitungswasserschaden wie die Prämie zu verteilen, unabhängig davon, ob der Schaden am Gemeinschafts- oder Sondereigentum entstand (Leitsatz a).
§ 2 Nr. 13 BetrKV
Kosten der Sachversicherung des Gebäudes sind Betriebskosten.

Beispiel

In Wohnung 2 einer WEG mit 1.000 Anteilen platzt eine Zuleitung. Laut Vertrag versichert sind Estrich und Wände; der Schaden beträgt 9.400 €, der vereinbarte Selbstbehalt 1.000 €. Die Versicherung zahlt 9.400 € − 1.000 € = 8.400 €. Den Selbstbehalt verteilt die Gemeinschaft wie die Prämie nach Anteilen: Wohnung 2 mit 150/1.000 trägt 150 €, eine Wohnung mit 175/1.000 trägt 175 €.

Fiktives Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden.

Häufige Fragen

Muss eine WEG eine Gebäudeversicherung haben?

Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Jeder Eigentümer kann deshalb verlangen, dass die Gemeinschaft eine solche Versicherung abschließt (§ 18 Abs. 2 WEG).

Wer zahlt den Selbstbehalt bei einem Leitungswasserschaden?

Grundsätzlich alle Eigentümer nach dem Schlüssel, nach dem auch die Prämie verteilt wird, auch wenn der Schaden nur im Sondereigentum entstanden ist (BGH, Urteil vom 16.09.2022, V ZR 69/21). Die Eigentümer können eine andere Verteilung beschließen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG).

Kann ein Vermieter die Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen?

Ja. Die Kosten der Sachversicherung des Gebäudes gehören zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Umgelegt werden dürfen sie, wenn der Mietvertrag das vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB).

Verwandte Begriffe

Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027.

Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen