Was ist ein Wohnungsgrundbuch?
Das Wohnungsgrundbuch ist das eigene Grundbuchblatt, das das Grundbuchamt für jeden Miteigentumsanteil an einem aufgeteilten Grundstück anlegt; es verzeichnet den Anteil, das damit verbundene Sondereigentum an einer Wohnung sowie Eigentümer und Belastungen dieser Einheit.
Kurz erklärt
Mit der Aufteilung schließt das Grundbuchamt das bisherige Blatt des Grundstücks und legt für jede Einheit ein eigenes an. Für Läden, Büros oder Stellplätze heißt es Teileigentumsgrundbuch. Jedes Blatt ist aufgebaut wie ein gewöhnliches Grundbuch: Im Bestandsverzeichnis stehen Anteil und Sondereigentum, in Abteilung I der Eigentümer, in Abteilung II Lasten und Beschränkungen wie ein Nießbrauch, in Abteilung III Grundschulden und Hypotheken.
Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 1 WEG
- Für jeden Miteigentumsanteil wird von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt angelegt; das Blatt des Grundstücks wird geschlossen.
- § 7 Abs. 3 WEG
- Zum Inhalt des Sondereigentums kann auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden, deshalb gehört die Teilungserklärung zur Grundakte.
- §§ 1 bis 3 WGV
- Für Wohnungsgrundbücher gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend. Das Bestandsverzeichnis enthält den Anteil als Bruchteil und das verbundene Sondereigentum.
- §§ 4, 9 bis 11 GBV
- Jedes Grundbuchblatt besteht aus Aufschrift, Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
Beispiel
Ein fiktives Haus mit vier Wohnungen und einem Laden wird aufgeteilt. Statt eines Grundbuchblatts gibt es danach fünf: vier Wohnungsgrundbücher und ein Teileigentumsgrundbuch. Im Bestandsverzeichnis eines Blattes steht dann sinngemäß: 200/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2 laut Aufteilungsplan. Verkauft die Eigentümerin von Nr. 2, ändert sich nur dieses eine Blatt.
Fiktives Beispiel, alle Zahlen erfunden.
Häufige Fragen
Was ist ein Wohnungsgrundbuch?
Ein besonderes Grundbuchblatt für eine einzelne Eigentumswohnung. Das Grundbuchamt legt es von Amts wegen für jeden Miteigentumsanteil an und trägt dort das zugehörige Sondereigentum ein (§ 7 Abs. 1 WEG).
Was ist der Unterschied zum Grundbuch?
Das Wohnungsgrundbuch ist ein Grundbuch, das nicht das ganze Grundstück abbildet, sondern einen Bruchteil samt Sondereigentum. Nach der Aufteilung wird das Blatt des Grundstücks geschlossen (§ 7 Abs. 1 Satz 3 WEG). Für das Wohnungsgrundbuch gelten die allgemeinen Vorschriften über das Grundbuch entsprechend, soweit die Wohnungsgrundbuchverfügung nichts anderes bestimmt (§ 1 WGV).
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Keine Rechtsberatung. Dieser Eintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht. Ihre Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung können Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.
Quellen
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (§ 7)
- Wohnungsgrundbuchverfügung (WGV) (§§ 1 bis 3)
- Grundbuchverfügung (GBV) (§§ 4, 9 bis 11)