Was ist ein zertifizierter Verwalter?
Ein zertifizierter Verwalter ist eine Person mit bestandener IHK-Prüfung über die erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse oder gleichgestellter Qualifikation; Gesellschaften dürfen die Bezeichnung führen, wenn alle unmittelbar mit der Wohnungseigentumsverwaltung betrauten Beschäftigten diese Voraussetzungen erfüllen.
Kurz erklärt
Seit dem 1. Dezember 2023 gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Jeder Eigentümer kann sie deshalb grundsätzlich verlangen; für kleine Gemeinschaften gilt die unten erläuterte Ausnahme. Die Übergangsregel für Verwalter, die schon am 1. Dezember 2020 im Amt waren, ist am 1. Juni 2024 ausgelaufen.
Gleichgestellt sind etwa Volljuristen, Immobilienkaufleute, geprüfte Immobilienfachwirte und Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Ein Unternehmen darf sich zertifiziert nennen, wenn die Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, zertifiziert oder gleichgestellt sind. Die IHK Berlin versteht darunter, wer Versammlungen leitet oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalter trifft. Das Zertifikat ist nicht dasselbe wie die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, die jede gewerbliche WEG-Verwaltung zusätzlich braucht.
Rechtsgrundlage
- § 26a WEG
- Wer sich zertifizierter Verwalter nennen darf: Prüfung vor einer IHK.
- § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG
- Bestellung eines zertifizierten Verwalters als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung, mit Ausnahme für kleine Gemeinschaften; anwendbar ab 1. Dezember 2023 (§ 48 Abs. 4 WEG).
- §§ 7, 8 ZertVerwV
- Gleichgestellte Abschlüsse; Voraussetzungen für Gesellschaften.
Beispiel
Eine WEG mit sechs Wohnungen, jede gehört einer anderen Person, hat einen Eigentümer ohne Zertifikat zum Verwalter bestellt. Verlangt eine von sechs Eigentümerinnen einen zertifizierten Verwalter, ist das weniger als ein Drittel (1 von 6), und die Ausnahme greift. Verlangen es zwei, ist genau ein Drittel erreicht (2 von 6). Dann ist die Ausnahme nicht mehr erfüllt, und die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung.
Fiktives Beispiel, alle Namen und Beträge erfunden.
Häufige Fragen
Wann ist ein zertifizierter Verwalter vorgeschrieben?
Ein ausdrückliches Verbot nicht zertifizierter Verwalter gibt es nicht. Seit dem 1. Dezember 2023 kann aber jeder Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen (§ 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2 Nr. 6, § 48 Abs. 4 WEG). Ausnahme: Es bestehen weniger als neun Sondereigentumsrechte, ein Eigentümer ist zum Verwalter bestellt, und weniger als ein Drittel der Eigentümer verlangt einen zertifizierten Verwalter. Alle drei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein.
Was weist die IHK-Zertifizierung nach?
Dass die Person in einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die Tätigkeit als Verwalter nachgewiesen hat (§ 26a Abs. 1 WEG, § 1 ZertVerwV). Eine Gewerbeerlaubnis ersetzt sie nicht.
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Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.