Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch von Gebäude und Grundstück entstehen, etwa für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Reinigung und Versicherung; Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu.
Kurz erklärt
Die Betriebskostenverordnung definiert den Begriff und zählt 17 Kostenarten auf, von der Grundsteuer über Wasser, Heizung, Aufzug, Müllabfuhr und Gebäudereinigung bis zu Hauswart, Versicherung und sonstigen Betriebskosten. Wichtig wird die Liste im Mietrecht: Vermieter können vereinbaren, dass Mieter diese Kosten tragen.
Betriebskosten und Hausgeld sind nicht dasselbe. Das Hausgeld einer Eigentumswohnung enthält auch nicht umlegbare Posten wie Verwaltungskosten, Reparaturen und die Erhaltungsrücklage. Umgekehrt fehlt im Hausgeld die Grundsteuer, weil sie für jede Wohnung einzeln festgesetzt wird. Vermieter ziehen die umlegbaren Kosten deshalb aus der Jahresabrechnung heraus und ergänzen die Grundsteuer.
Rechtsgrundlage
- § 1 BetrKV
- Begriff der Betriebskosten. Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nicht dazu (Abs. 2).
- § 2 BetrKV
- Die 17 Arten von Betriebskosten.
- § 556 BGB
- Mieter tragen Betriebskosten nur nach Vereinbarung; jährliche Abrechnung, spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.
- § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG
- Jedes Wohnungseigentum gilt als eigenes Grundstück; die Grundsteuer wird deshalb je Wohnung festgesetzt.
Beispiel
Eine fiktive Wohnung zahlt 3.870 € Hausgeld im Jahr.
- Als Betriebskosten kommen 2.781 € in Frage: Heizung, Wasser, Müll, Straßenreinigung, Allgemeinstrom, Treppenhausreinigung, Winterdienst, Versicherungen, Wartung
- Nicht umlegbar sind 1.089 €: Kleinreparaturen, Kontoführung, Verwaltung und Rücklage
- Probe: 2.781 € + 1.089 € = 3.870 €
- Mit einer angenommenen Grundsteuer von 210 € sind bis zu 2.781 € + 210 € = 2.991 € umlegbar, wenn der Mietvertrag es vorsieht.
Fiktives Beispiel, alle Beträge erfunden.
Häufige Fragen
Was ist in den Betriebskosten enthalten?
Die 17 Kostenarten des § 2 BetrKV, unter anderem Grundsteuer, Wasser und Entwässerung, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung und Hauswart. Nicht dazu gehören Verwaltungskosten sowie Instandhaltung und Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 BetrKV).
Sind Hausgeld und Betriebskosten dasselbe?
Nein. Hausgeld zahlt der Eigentümer an die Gemeinschaft; es enthält auch Verwaltung, Reparaturen und Rücklage. Betriebskosten sind der Teil der laufenden Kosten, den ein Vermieter nach Vereinbarung auf den Mieter umlegen kann (§ 556 Abs. 1 BGB). Die Grundsteuer ist eine Betriebskostenart, steht aber nicht im Hausgeld.
Verwandte Begriffe
- Hausgeld
- Verwaltungskosten
- Heizkostenabrechnung
- Erhaltung (Instandhaltung, Instandsetzung)
- Jahresabrechnung
- Alle Begriffe
Mehr dazu
- Hausgeld verstehen: Was Eigentümer zahlen und was die Rücklage bedeutet
- Jahresabrechnung der WEG prüfen: Checkliste für Eigentümer
Keine Rechtsberatung. Dieser Glossareintrag erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.
Quellen
- Betriebskostenverordnung: § 1, § 2
- § 556 BGB; § 244 BewG