Berliner Altbau mit schmaler Fassade und verzierten Fenstern
Klara

Nie mehr tagelang auf die Hausverwaltung warten.

Die Hausverwaltung für kleine WEGs mit 3 bis 12 Einheiten. Ab 2027 in Berlin. Sofort eine Antwort, rund um die Uhr. Und eine Verwalterin, die Ihr Haus kennt.

So läuft das mit Klara · Beispiel

23:00 Uhr. Wasser kommt durch die Decke.

Bei einer typischen Verwaltung läuft jetzt der Anrufbeantworter. Bei Klara haben Sie eine Minute später eine Antwort.

Klara antwortet sofort.
Und alarmiert Ihre Verwalterin.

  1. WEG Beispielstraße 7 · WhatsAppBeispiel
  2. Foto: Decke im Bad
    Hilfe, bei mir kommt Wasser durch die Badezimmerdecke!
  3. KlaraDanke für das Foto, Frau Brandt. Halten Sie bitte Abstand zu nassen elektrischen Anlagen, Steckdosen und Schaltern, und betreten Sie keine überfluteten Bereiche. Bei unmittelbarer Gefahr oder Verletzten wählen Sie 112. Ihre Verwalterin, Frau Yilmaz, ist alarmiert.
  4. KlaraSo geht es weiter:
    • Frau Yilmaz beauftragt, wenn nötig, einen Notdienst. Sobald er zugesagt hat, schreibe ich Ihnen, wann er voraussichtlich kommt.
    • Sobald Frau Yilmaz es freigibt, informiere ich die anderen Eigentümer.
    • Die Meldung an die Gebäudeversicherung bereite ich vor. Frau Yilmaz prüft sie und gibt sie frei.
  5. Danke!

Beispiel. Gebäude und Personen sind erfunden. Wann ein Notdienst ankommt, hängt vom Betrieb und von der Lage ab und lässt sich nicht fest zusagen.

Der Unterschied

Für kleine WEGs gemacht, nicht nur geduldet.

Kleine WEG
Oft abgelehnt
Genau dafür gemacht
Preis
Für kleine WEGs oft 300 € und mehr im Monat, dazu Zuschläge
29 € je Einheit, mindestens 249 € im Monat je WEG, inkl. MwSt.
Antworten
Oft erst nach Tagen
In Minuten, rund um die Uhr, mit Beleg
Notfall in der Nacht
Notdienstnummer suchen, selbst anrufen
Foto schicken: sofort Sicherheitshinweise, Ihre Verwalterin ist alarmiert
Jahresabrechnung
Oft verspätet
Innerhalb von 14 Tagen nach der Heizkostenabrechnung
Das Geld der WEG
Oft erst mit der Jahresabrechnung
Jeder Euro live einsehbar. Fragen Sie Klara alles dazu. Beispiel ansehen
Vertrag
Feste Laufzeit, oft zwei bis drei Jahre
Monatlich kündbar, keine Zuschläge
Preis

Ein Preis. Keine Zuschläge.

Startpreis

ab statt 249 € 149 € im Monat je WEG, inkl. MwSt.

In den ersten 12 Monaten der Verwaltung zahlt Ihre WEG 100 € weniger im Monat, wenn Sie sie bis zum 31.12.2026 vormerken. Danach gilt der reguläre Preis: 29 € je Einheit, mindestens 249 € im Monat je WEG, inkl. MwSt.
Ihre WEG mit 6 Einheiten: 149 € statt 249 € im Monat.

  • Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Versammlungen, Buchhaltung, Mahnungen, Eigentümerwechsel und die Koordination von Notfällen
  • Eine dokumentierte Begehung im Jahr, mit Fotos oder Video durch einen Partner vor Ort
  • Keine Zuschläge der Verwaltung, auch nicht für Versammlungen, Mahnungen oder Eigentümerwechsel
  • Kein Sonderhonorar von Klara bei großen Sanierungen

Nicht im Preis: Handwerker, Notdienste, Hausmeister, Reinigung, Versicherungen, eine Bauleitung durch Architekten oder Ingenieure sowie Anwalts- und Gerichtskosten der Gemeinschaft. Diese Kosten zahlt die Gemeinschaft wie bei jeder Verwaltung, ohne Aufschlag von Klara. Geplanter Preis zum Start 2027, kein verbindliches Angebot.

Was spart Ihre WEG?

2.052 €
spart Ihre WEG im Jahr

Klara: 249 € im Monat für 6 Einheiten (Mindestpreis).

Tragen Sie Ihr heutiges Verwalterhonorar mit MwSt. ein, so wie es auf der Rechnung steht.

Beispiel aus unserer Demo-WEG

Fragen Sie Klara. Die Antwort kommt mit Beleg.

So beantwortet Klara eine Alltagsfrage: mit dem Betrag, dem Grund und der Quelle. Die Antwort stammt aus einem aufgezeichneten Testlauf mit unserer Demo-WEG. Wir zeigen sie unverändert, nur ohne Grußformel.

Beispiel aus unserer Demo-WEG Musterstraße 12. Gebäude und Personen sind erfunden. Antwortzeit im Testlauf: 24 Sekunden.

Carola Becker, Eigentümerin W1 · 8. Juni 2027Muss ich meinen Dauerauftrag jetzt ändern? Auf der Versammlung wurde ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen, ich habe mir den Betrag aber nicht notiert. Und das kleine Guthaben von der Abrechnung, wird das verrechnet oder überwiesen?

Klara

Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte ändern Sie Ihren Dauerauftrag ab Juli auf 352,82 € monatlich. Der neue Betrag für W1 ist erstmals am 03.07.2027 fällig (Beschluss Nr. 83 vom 19.05.2027, TOP 4; § 10 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung).

Ihr Guthaben aus der Abrechnung 2026 beträgt 5,81 €. Es wird nicht mit dem Hausgeld verrechnet, sondern gemäß Beschluss Nr. 82 vom 19.05.2027 bis zum 15.06.2027 ausgezahlt.

Die Aufteilung des neuen Monatsbetrags auf laufende Kosten und Rücklage liegt uns derzeit nicht vor; der beschlossene Gesamtbetrag für W1 steht davon unabhängig fest.

Quellen in der Antwort: Beschluss-Sammlung der Demo-WEG (Beschluss Nr. 83, TOP 4, und Nr. 82, TOP 3, vom 19.05.2027) und Gemeinschaftsordnung § 10 Abs. 2.

Ohne Büro, ohne Bürozeiten

Verwaltung, die Sie immer erreichen.

Klara braucht kein Büro und keine Sprechstunde. Was vor Ort zu tun ist, erledigen Partner aus Ihrer Nähe.

Für kleine WEGs gebaut

Kleine WEGs sind bei uns keine Last.

Viele Verwaltungen geben kleine Gemeinschaften ab, weil sich drei oder acht Wohnungen für sie nicht rechnen. Dank digitaler Abläufe lohnt sich für uns auch eine WEG mit vier Wohnungen.

Ihre Verwaltung hat gekündigt oder Sie finden keine? Genau für Sie ist Klara gemacht.

Ohne Risiko

Wechseln, ohne sich festzulegen.

  1. Ihre WEG kann monatlich kündigen. Wir nicht.Ist Ihre Gemeinschaft nicht zufrieden, beschließt sie den Wechsel und zahlt ab dem Folgemonat nichts mehr. Klara selbst kündigt Ihrer WEG nur mit mindestens sechs Monaten Frist, damit Sie nie wieder ohne Verwaltung dastehen.
  2. Wir holen alles bei der bisherigen Verwaltung ab.Unterlagen, Kontoauszüge, Schlüssel und offene Vorgänge fordern wir für Sie an und zeigen Ihnen schriftlich, was fehlt.
  3. Der erste Monat ist kostenlos.Lernen Sie Klara kennen, bevor Ihre WEG etwas zahlt.
  4. Abrechnung zu spät? Dann zahlen Sie nichts, bis sie da ist.Liegt die Jahresabrechnung 14 Tage nach Eingang der Heizkostenabrechnung nicht vor, berechnen wir kein Honorar, bis sie fertig ist. Gilt für jedes Jahr, das Klara vollständig gebucht hat.
Wer steht hinter Klara?

Ein Mensch mit Namen. Und Ihr Geld bleibt bei Ihrer WEG.

Klara wird von Florian Kluge aufgebaut.

„Ich baue Klara so, wie ich mir als Eigentümer eine Verwaltung wünschen würde: offene Zahlen und eine Person mit Namen, die für das Haus geradesteht.“

Zum Start betreibt eine eigene Gesellschaft Klara, mit Erlaubnis nach § 34c GewO, Berufshaftpflichtversicherung und einer zertifizierten Verwalterin oder einem zertifizierten Verwalter, die oder der Ihre WEG mit Namen betreut. Vorher übernehmen wir keine WEG.

Das Geld Ihrer WEG liegt auf einem Konto der Gemeinschaft, nie auf einem Konto von Klara.

Häufige Fragen

Was Eigentümer uns fragen.

Ehrliche Antworten, auch auf die unbequemen Fragen.

Wer ist mein Ansprechpartner?

Ihre WEG bekommt eine verantwortliche Verwalterin oder einen verantwortlichen Verwalter mit Namen, zertifiziert und zuständig für Ihr Haus. Sie oder er kennt Ihre Gemeinschaft und entscheidet, was die Verwaltung entscheiden muss.

Erreichbar ist Ihre Verwaltung rund um die Uhr über Klara, per E-Mail, im Eigentümerportal oder auf Wunsch per WhatsApp. Klara antwortet sofort, dank digitaler Abläufe, und nennt die Quelle, etwa den Beschluss oder die Abrechnung. Geht es um größere Ausgaben, Rechtsfragen oder Streit, übernimmt Ihre Verwalterin oder Ihr Verwalter, innerhalb eines Arbeitstags.

Wer entscheidet?

Was die Gemeinschaft beschließen muss, beschließt sie selbst, in der Versammlung oder ohne Versammlung in Textform. Was die Verwaltung entscheiden darf, entscheidet die zertifizierte Verwalterin oder der zertifizierte Verwalter Ihrer WEG, mit Namen. Ihre Gemeinschaft kann per Beschluss festlegen, bis zu welchem Betrag die Verwaltung Reparaturen allein beauftragen darf (§ 27 Abs. 2 WEG).

Was passiert, wenn nachts etwas ist?

Sie schicken ein Foto, per E-Mail, über das Eigentümerportal oder auf Wunsch per WhatsApp. Klara antwortet sofort mit festen Sicherheitshinweisen und alarmiert Ihre Verwalterin oder Ihren Verwalter. Sie oder er beauftragt, wenn nötig, einen Notdienst. In dringenden Fällen darf die Verwaltung das ohne Beschluss tun (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG). Sobald der Notdienst zusagt, erfahren Sie, wann er voraussichtlich kommt. Bei Feuer, Einsturzgefahr oder Verletzten gilt immer zuerst: 112. Bei Gasgeruch verlassen Sie das Gebäude und rufen Sie von draußen den Gasnotdienst an, in Berlin NBB 030 7872-72; bei unmittelbarer Gefahr 112. Die Kosten des Notdienstes trägt die Gemeinschaft, ohne Aufschlag von Klara.

Können wir wieder kündigen?

Ja, monatlich. Über den Wechsel entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss, nicht eine einzelne Eigentümerin. Ab dem Folgemonat zahlt Ihre WEG nichts mehr. Klara selbst kündigt nur mit mindestens sechs Monaten Frist.

Sie haben noch keine Referenzen. Warum sollten wir Ihnen vertrauen?

Das ist eine berechtigte Frage. Klara ist im Aufbau und hat noch keine WEG verwaltet. Deshalb übernehmen wir vor dem Start keine WEG, und das Vormerken verpflichtet Sie zu nichts. Zum Start gibt es die Erlaubnis nach § 34c GewO, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine zertifizierte Verwalterin oder einen zertifizierten Verwalter mit Namen. Das Geld Ihrer WEG liegt auf einem Konto der Gemeinschaft, und Ihre WEG kann monatlich kündigen.

Was tun, wenn unsere Verwaltung zum 31.12. kündigt?

Klara startet 2027 und kann Ihre WEG nicht schon zum 1. Januar übernehmen. Wichtig ist, dass Ihre Gemeinschaft handlungsfähig bleibt. Ohne Verwalter darf die oder der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, die Vertretung oder eine per Beschluss ermächtigte Eigentümerin die Versammlung einberufen (§ 24 Abs. 3 WEG). Die Einladung erfolgt in Textform und soll mindestens drei Wochen vorher zugehen, außer in Fällen besonderer Dringlichkeit (§ 24 Abs. 4 WEG).

Als Übergang können Sie eine Verwaltung für kurze Zeit bestellen oder die bisherige Verwaltung bitten, bis zu einem festen Datum weiterzumachen. Beides beschließt die Versammlung. Bei weniger als neun Sondereigentumsrechten (Wohnungen und Teileigentum, etwa ein Laden) kann auch eine Eigentümerin oder ein Eigentümer die Verwaltung übernehmen, ohne Zertifizierung, solange weniger als ein Drittel der Eigentümer eine zertifizierte Verwaltung verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Merken Sie Ihre WEG vor, dann melden wir uns, sobald Klara übernehmen kann.

Sind unsere Daten sicher?

Heute speichern wir nur, was Sie im Formular eintragen, dazu eine anonyme Zählung der Seitenschritte, ohne Cookies und ohne Tracking-Pixel (siehe Datenschutz). Im Betrieb sieht jede Eigentümerin und jeder Eigentümer nur die Daten der Gemeinschaft und der eigenen Wohnung. Welche Dienste beteiligt sind und wo Daten verarbeitet werden, legen wir vor dem Start offen und regeln es im Verwaltervertrag.

Was ist im Preis enthalten, was nicht?

Im Preis sind Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Versammlungen, Buchhaltung, Mahnungen, Eigentümerwechsel, die Koordination von Notfällen und eine dokumentierte Begehung im Jahr. Bei großen Sanierungen berechnet Klara kein Sonderhonorar. Nicht im Preis sind die Kosten des Gebäudes: Handwerker, Notdienste, Hausmeister, Reinigung, Versicherungen, eine Bauleitung durch Architekten oder Ingenieure sowie Anwalts- und Gerichtskosten. Diese zahlt die Gemeinschaft wie bei jeder Verwaltung, ohne Aufschlag von Klara.

Interesse vormerken

Soll Klara Ihre WEG verwalten?

Tragen Sie Ihre WEG ein. Wir melden uns persönlich und beantworten Ihre Fragen. Dauert eine Minute.

Start 2027 in Berlin. Kein Vertrag, keine Kosten.

Schritt 1 von 2Ihre WEG
Schritt 2 von 2Wohin dürfen wir schreiben?

Klara startet 2027 in Berlin. Vor dem Start brauchen wir die Erlaubnis nach § 34c GewO und eine zertifizierte Verwalterin oder einen zertifizierten Verwalter. Beides liegt noch nicht vor. Ihre Vormerkung ist kostenlos und unverbindlich.