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Ratgeber für Eigentümer

Muster-Jahresabrechnung für eine WEG: ein vollständiges Beispiel, Zeile für Zeile erklärt

Aufgeschlagenes altes Verzeichnis mit Tabellenspalten voller Zahlen
Foto: Denny Müller / Unsplash
Kurz gesagt Eine vollständige Jahresabrechnung besteht in der Praxis aus der Gesamtabrechnung für das Haus, einer Einzelabrechnung je Wohnung und der Entwicklung der Erhaltungsrücklage (§ 28 Abs. 2 WEG). Dazu kommt der Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG). Beschlossen wird davon nur die Abrechnungsspitze, also der Betrag, den jede Wohnung nachzahlt oder gutgeschrieben bekommt. Unten stehen alle vier Teile für eine fiktive Berliner WEG mit fünf Wohnungen, auf den Cent gerechnet, mit einer Anleitung, wie Sie jede Zeile lesen und was Sie prüfen sollten.

Wer zum ersten Mal eine Jahresabrechnung bekommt, sieht viele Tabellen und eine Zahl unten rechts. Ob diese Zahl stimmt, lässt sich nur beurteilen, wenn man weiß, wie die Tabellen zusammenhängen. Dieses Muster zeigt es an einem Haus, in dem alle Summen aufgehen.

Fiktives BeispielNicht anwaltlich geprüft
Haus, Zahlen und Wohnungen sind erfunden. § 28 WEG nennt den Inhalt der Abrechnung, aber kein festes Formular; Ihre Abrechnung kann anders aussehen und trotzdem richtig sein. Maßgeblich sind Ihre Gemeinschaftsordnung und Ihre Beschlüsse.

Woraus eine Jahresabrechnung besteht

Gesamtabrechnung
Die Verwaltung stellt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan auf, die auch die Einnahmen und Ausgaben enthält (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WEG). In der Gesamtabrechnung stehen sie für das ganze Haus, neben den geplanten Beträgen.
Einzelabrechnung
Sie verteilt die Kosten auf Ihre Wohnung und zieht die beschlossenen Vorschüsse ab. Das Ergebnis ist die Abrechnungsspitze. Nur über sie beschließen die Eigentümer: über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG). Das übrige Zahlenwerk dient der Vorbereitung dieses Beschlusses (BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 195/23).
Erhaltungsrücklage
Zur ordnungsmäßigen Verwaltung gehört eine angemessene Erhaltungsrücklage (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Die Abrechnung zeigt, wie viel beschlossen, eingezahlt und entnommen wurde.
Vermögensbericht
Er enthält den Stand der Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens und ist jedem Eigentümer zur Verfügung zu stellen (§ 28 Abs. 4 WEG). Einen Beschluss darüber sieht das Gesetz nicht vor.

Das Beispielhaus

Ein Berliner Altbau mit fünf Wohnungen, abgerechnet wird das Jahr 2025. Zentrale Heizung mit Warmwasser, Kaltwasserzähler in jeder Wohnung, Gemeinschaftskonto und eigenes Rücklagenkonto. Ohne abweichende Regel werden Kosten nach Miteigentumsanteilen (MEA) verteilt; für einzelne Kosten oder Kostenarten können die Eigentümer eine andere Verteilung beschließen (§ 16 Abs. 2 WEG). Hier gilt: Reinigung nach Wohnfläche, Kaltwasser nach Zähler, Müll und Verwaltung zu gleichen Teilen je Wohnung, Heizung und Warmwasser jeweils zu 70 Prozent nach erfasstem Verbrauch und zu 30 Prozent nach Wohnfläche, alles Übrige nach MEA.

Eckdaten der fünf Wohnungen
WohnungMEAm²Wasser m³Hausgeld im Monat €
Wohnung 11716045268,09
Wohnung 21866550290,87
Wohnung 32007060310,45
Wohnung 42147565332,62
Wohnung 52298020331,97
Summe1.0003502401.534,00

Der beschlossene Wirtschaftsplan 2025 sah 15.408,00 € laufende Kosten und 3.000,00 € Zuführung zur Rücklage vor, zusammen 18.408,00 € oder 12 × 1.534,00 €. Wie sich daraus das Hausgeld einer Wohnung ergibt, können Sie mit dem Hausgeld-Rechner nachvollziehen. Zwei Dinge machen das Jahr interessant: ein Wasserschaden, der die Reparaturkosten vervierfacht hat, und Wohnung 4, die im November und Dezember kein Hausgeld gezahlt hat.

Teil 1: Gesamtabrechnung

Breite Tabellen können Sie seitlich wischen.

Ausgaben 2025 nach Kostenarten
KostenartSchlüsselPlan €Ist €Abweichung €
GebäudeversicherungMEA1.800,001.800,000,00
HaftpflichtversicherungMEA120,00120,000,00
Treppenhausreinigungm²1.080,001.080,000,00
Hausmeister- und WinterdienstMEA720,00720,000,00
Kaltwasser und Abwasserm³1.500,001.500,000,00
MüllabfuhrWohnung720,00720,000,00
AllgemeinstromMEA360,00360,000,00
Heizung und WarmwasserMessdienst6.000,006.000,000,00
VerwaltervergütungWohnung1.788,001.788,000,00
Reparaturen, davon WasserschadenMEA1.200,004.795,003.595,00
KontogebührenMEA120,00120,000,00
Summe15.408,0019.003,003.595,00
Einnahmen 2025
EinnahmeSoll €Ist €Differenz €
Hausgeld, Anteil laufende Kosten15.408,0014.849,76−558,24
Hausgeld, Anteil Rücklage3.000,002.893,00−107,00
Hausgeld gesamt18.408,0017.742,76−665,24
Kontoabgleich Gemeinschaftskonto
Position€
Anfangsbestand 01.01.20255.500,00
+ Hausgeldzahlungen17.742,76
− bezahlte Ausgaben19.003,00
− Überweisung auf das Rücklagenkonto2.893,00
= Endbestand laut Abrechnung 31.12.20251.346,76
Endbestand laut Kontoauszug 31.12.20251.346,76
Abrechnungsspitzen je Wohnung
WohnungKosten­anteil €+ Zuführung Rücklage €− Soll Kosten €− Soll Rücklage €= Spitze €
Wohnung 13.270,53513,002.704,08513,00566,45
Wohnung 23.608,64558,002.932,44558,00676,20
Wohnung 33.970,10600,003.125,40600,00844,70
Wohnung 44.279,31642,003.349,44642,00929,87
Wohnung 53.874,42687,003.296,64687,00577,78
Summe19.003,003.000,0015.408,003.000,003.595,00

So lesen Sie diese Zeilen

Ihre Checkliste zu Teil 1

Teil 2: Einzelabrechnung für Wohnung 4

Wohnung 4 hat 214 von 1.000 MEA, 75 m² Wohnfläche und 65 m³ Kaltwasser verbraucht. Ihre Einzelabrechnung verteilt jede Zeile der Gesamtabrechnung nach dem jeweiligen Schlüssel.

Kostenanteile Wohnung 4
KostenartGesamt €Ihr Anteil am SchlüsselIhr Anteil €davon § 35a €
Gebäudeversicherung1.800,00214 / 1.000 MEA385,20
Haftpflichtversicherung120,00214 / 1.000 MEA25,68
Treppenhausreinigung1.080,0075 / 350 m²231,43231,43
Hausmeister- und Winterdienst720,00214 / 1.000 MEA154,08154,08
Kaltwasser und Abwasser1.500,0065 / 240 m³406,25
Müllabfuhr720,001 / 5 Wohnungen144,00
Allgemeinstrom360,00214 / 1.000 MEA77,04
Heizung und Warmwasser6.000,00siehe Heizkosten unten1.446,22
Verwaltervergütung1.788,001 / 5 Wohnungen357,60
Reparaturen, davon Wasserschaden4.795,00214 / 1.000 MEA1.026,13710,48
Kontogebühren120,00214 / 1.000 MEA25,68
Summe19.003,004.279,311.095,99
Kostenanteil Wohnung 44.279,31 €
+ Zuführung zur Erhaltungsrücklage (214 / 1.000 von 3.000,00 €)642,00 €
= Belastung der Wohnung4.921,31 €
− beschlossene Vorschüsse für Kosten (12 × 279,12 €)3.349,44 €
− beschlossene Vorschüsse für die Rücklage (12 × 53,50 €)642,00 €
Abrechnungsspitze: Nachzahlung929,87 €
Heizkosten Wohnung 4
TeilGrundkosten 30 % €Verbrauch 70 % €Summe €
Heizung289,29787,501.076,79
Warmwasser96,43273,00369,43
Summe385,721.060,501.446,22

Heizkosten des Hauses: 4.500,00 € für Heizung, 1.500,00 € für Warmwasser. Grundkosten nach Wohnfläche (75 von 350 m²), Verbrauch laut Ablesung: 1.500 von 6.000 Einheiten an den Heizkostenverteilern und 13 von 50 m³ Warmwasser.

Hausgeld Wohnung 4: Soll und Ist (zur Information)
Position€
Soll: 12 × 332,62 €3.991,44
Ist: Januar bis Oktober, 10 × 332,62 €3.326,20
Rückstand November und Dezember (davon Kosten 558,24 €, Rücklage 107,00 €)665,24

So lesen Sie diese Zeilen

Ihre Checkliste zu Teil 2

Teil 3: Erhaltungsrücklage

Entwicklung der Erhaltungsrücklage 2025
Position€
Anfangsbestand 01.01.202518.000,00
+ Zuführungen (auf das Rücklagenkonto überwiesen)2.893,00
+ Zinsen0,00
− Entnahmen0,00
= Endbestand 31.12.202520.893,00
Rücklagenkonto laut Kontoauszug 31.12.202520.893,00
Abstimmung der Rücklagenvorschüsse
Position€
Beschlossene Zuführung (Soll)3.000,00
− gezahlt und auf das Rücklagenkonto überwiesen2.893,00
= offen, im Rückstand von Wohnung 4 enthalten (2 × 53,50 €)107,00

So lesen Sie diese Zeilen

Ihre Checkliste zu Teil 3

Teil 4: Vermögensbericht

Vermögensbericht zum 31.12.2025
Position€
Gemeinschaftskonto1.346,76
Rücklagenkonto (Stand der Erhaltungsrücklage)20.893,00
= Bankguthaben22.239,76
+ Forderung: Hausgeldrückstand Wohnung 4665,24
− Verbindlichkeiten: keine offenen Rechnungen0,00
Sonstige wesentliche Vermögenswerte: keine0,00
= Gemeinschaftsvermögen 31.12.202522.905,00

So lesen Sie diese Zeilen

Ihre Checkliste zu Teil 4

Was Sie in den nächsten 7 Tagen tun können

  1. Legen Sie Ihre Abrechnung neben dieses Muster und haken Sie die vier Teile ab. Fehlt einer, fragen Sie danach.
  2. Rechnen Sie Ihre Spitze nach: Kostenanteil plus Zuführung zur Rücklage minus beschlossene Vorschüsse.
  3. Prüfen Sie zwei Schlüssel mit Ihren eigenen Unterlagen, etwa MEA und Wohnfläche.
  4. Fordern Sie Belege an für die größte Abweichung zwischen Plan und Ist (§ 18 Abs. 4 WEG).
  5. Schicken Sie Ihre Fragen vor der Versammlung in Textform an die Verwaltung und, falls vorhanden, an den Beirat. Die ausführliche Prüfliste steht im Ratgeber Jahresabrechnung prüfen. Ist noch gar keine Abrechnung da, hilft der Ratgeber zur Frist der Hausgeldabrechnung.

Fehler, die Sie vermeiden sollten

Häufige Fragen

Was gehört in eine WEG-Jahresabrechnung?

Eine Abrechnung über den Wirtschaftsplan, die auch die Einnahmen und Ausgaben des Jahres enthält (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WEG). In der Praxis heißt das: eine Gesamtabrechnung für das Haus, eine Einzelabrechnung je Wohnung und die Entwicklung der Erhaltungsrücklage. Dazu kommt der Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen und dem wesentlichen Gemeinschaftsvermögen (§ 28 Abs. 4 WEG).

Worüber stimmen die Eigentümer bei der Jahresabrechnung ab?

Nur über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WEG), also über die Abrechnungsspitze jeder Wohnung. Das Zahlenwerk der Abrechnung dient nur der Vorbereitung dieses Beschlusses (BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 195/23).

Warum steht mein Hausgeldrückstand nicht in der Abrechnungsspitze?

Weil die Spitze gegen die beschlossenen Vorschüsse gerechnet wird, nicht gegen Ihre Zahlungen. Nicht gezahlte Vorschüsse schulden Sie weiter aus dem Wirtschaftsplan; der Beschluss über die Jahresabrechnung lässt diese Pflicht unberührt (BGH, Urteil vom 20.09.2024, V ZR 195/23). Die Einzelabrechnung zeigt den Rückstand deshalb getrennt.

Muss über den Vermögensbericht abgestimmt werden?

Nein. Das Gesetz verlangt, dass die Verwaltung ihn nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt und jedem Eigentümer zur Verfügung stellt (§ 28 Abs. 4 WEG). Einen Beschluss darüber sieht es nicht vor.

Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?

Das Gesetz nennt kein festes Datum, nur „nach Ablauf des Kalenderjahres“ (§ 28 Abs. 2 WEG). Einen Termin kann der Verwaltervertrag festlegen. Was Sie tun können, wenn die Abrechnung ausbleibt, steht im Ratgeber zur Frist der Hausgeldabrechnung.

Wer prüft die Jahresabrechnung vor dem Beschluss?

Gibt es einen Verwaltungsbeirat, soll er die Jahresabrechnung prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen, bevor die Eigentümer beschließen (§ 29 Abs. 2 Satz 2 WEG). Jeder Eigentümer kann außerdem Einsicht in die Belege verlangen (§ 18 Abs. 4 WEG).

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Jeder Euro nachvollziehbar

Klara ist eine Hausverwaltung im Aufbau, gemacht für kleine Berliner WEGs mit 3 bis 12 Einheiten. Klara wird jede Buchung mit Beleg und Kostenart laufend für alle Eigentümer sichtbar machen, damit die Jahresabrechnung keine Überraschung ist. Jeder Betrag wird nach festen Regeln berechnet und lässt sich bis zum Beleg nachvollziehen. Prüfen und verantworten wird die Abrechnung Ihre Verwalterin oder Ihr Verwalter. Geplanter Preis: 29 € je Einheit, mindestens 249 € im Monat je WEG, inkl. MwSt. In den ersten 12 Monaten der Verwaltung zahlt Ihre WEG 100 € weniger im Monat, wenn Sie sie bis zum 31.12.2026 vormerken.

Ehrlich gesagt: Klara startet 2027 und verwaltet heute noch keine WEG. Für Ihre aktuelle Abrechnung gilt die Checkliste oben. Wenn Ihre WEG für 2027 eine Verwaltung sucht, können Sie sie unverbindlich vormerken. Kein Vertrag, keine Kosten.

Interesse vormerken

Keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Wegen der kurzen Anfechtungsfrist sollten Sie rechtlichen Rat früh einholen.

Quellen