Hausgeld-Rechner: Was zahlt Ihre Wohnung im Monat?
Tragen Sie die Jahresbeträge aus dem Wirtschaftsplan ein und dazu Ihren Miteigentumsanteil oder die Zahl der Wohnungen. Der Rechner zeigt Ihr monatliches Hausgeld, aufgeteilt in laufende Kosten, Verwaltung und Rücklage. Vorausgefüllt ist das fiktive Beispiel aus unserem Ratgeber Hausgeld verstehen.
Ihre WEG im Jahr
| Bestandteil | Im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| Laufende Kosten | 240,00 € | 2.880,00 € |
| Verwaltung | 30,00 € | 360,00 € |
| Erhaltungsrücklage | 52,50 € | 630,00 € |
| Hausgeld | 322,50 € | 3.870,00 € |
So rechnet der Rechner
- Verteilung nach Anteilen. Jeder Eigentümer trägt die Kosten der Gemeinschaft nach seinem Miteigentumsanteil, soweit nichts anderes vereinbart oder beschlossen ist (§ 16 Abs. 2 WEG). Formel: Jahresbetrag × Ihr Anteil ÷ Anteile gesamt ÷ 12.
- Anderer Schlüssel. Für einzelne Kosten kann die Gemeinschaft einen anderen Schlüssel beschließen. Der Rechner kann die Verwaltung gleich je Wohnung verteilen oder alles gleich je Wohnung. Wofür bei Ihnen welcher Schlüssel gilt, steht im Wirtschaftsplan oder in der letzten Jahresabrechnung.
- Auf den Cent. Gerechnet wird in ganzen Cent ohne Rundungsfehler. Jeder Bestandteil wird auf den Cent gerundet, das Jahr ist das Zwölffache des Monatsbetrags.
- Vorschüsse, keine Endabrechnung. Das Hausgeld sind Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG). Nach dem Jahr wird abgerechnet, und Sie zahlen nach oder bekommen etwas zurück (§ 28 Abs. 2 WEG).
Ein vollständiges Rechenbeispiel für alle sechs Wohnungen steht im Ratgeber Wirtschaftsplan der WEG verstehen. Wie hoch die Rücklage sein sollte, zeigt der Ratgeber Erhaltungsrücklage, was die Verwaltung kleiner WEGs kostet, der Verwaltungskosten-Rechner.
Diesen Rechner stellt Klara bereit, eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027. Mehr über Klara
Keine Rechtsberatung. Der Rechner ist eine Rechenhilfe nach der allgemeinen Rechtslage, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind Ihr beschlossener Wirtschaftsplan und Ihre Gemeinschaftsordnung. Bei Fragen helfen eine Anwältin oder ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihr Eigentümerverein.
Quellen
- Wohnungseigentumsgesetz: § 16 (Kostenverteilung), § 19 (Erhaltungsrücklage), § 28 (Wirtschaftsplan und Vorschüsse)
- Beispielwerte: fiktive WEG mit sechs Wohnungen aus dem Ratgeber Hausgeld verstehen