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Ratgeber für Eigentümer

Hausgeld verstehen: Was Eigentümer zahlen und was die Rücklage bedeutet

Weißer Heizkörper unter einem Fenster in einer Wohnung
Foto: e24 / Unsplash
Kurz gesagt Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft leistet. Die Eigentümer beschließen sie jedes Jahr mit dem Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG). Es deckt drei Dinge: die laufenden Kosten des Hauses, die Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Verteilt wird nach Miteigentumsanteilen, soweit nichts anderes beschlossen ist (§ 16 Abs. 2 WEG). Nicht im Hausgeld stecken Grundsteuer, Kreditraten und Reparaturen in Ihrer eigenen Wohnung. Einen „normalen“ Betrag gibt es nicht; unser fiktives Beispiel landet bei rund 5 € je Quadratmeter im Monat.

Wer eine Wohnung kauft, fragt als Erstes nach dem Hausgeld. Wer schon Eigentümer ist, sieht es jeden Monat auf dem Kontoauszug, oft ohne genau zu wissen, was darin steckt. Dieser Ratgeber erklärt die Bestandteile, rechnet ein Beispiel durch und zeigt, worauf Sie achten sollten.

Was Hausgeld ist

Vorschüsse an die Gemeinschaft
Die Eigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den Rücklagen (§ 28 Abs. 1 Satz 1 WEG). Im Alltag heißt das Hausgeld, manchmal auch Wohngeld. Sie schulden es der Gemeinschaft, nicht der Verwaltung persönlich.
Verteilung nach Anteilen
Jeder Eigentümer trägt die Kosten der Gemeinschaft nach seinem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil (MEA). Für einzelne Kosten oder Kostenarten können die Eigentümer einen anderen Schlüssel beschließen (§ 16 Abs. 2 WEG).
Fälligkeit und Zahlungsweg
Die Eigentümer können beschließen, wann die Vorschüsse fällig werden und wie sie zu zahlen sind, etwa monatlich per Lastschrift (§ 28 Abs. 3 WEG).
Abgerechnet wird später
Nach dem Jahr beschließen die Eigentümer über Nachzahlungen oder die Anpassung der Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG).

Was im Hausgeld steckt

Nicht im Hausgeld sind Kosten, die jeder selbst trägt: die Grundsteuer, die für jede Wohnung einzeln festgesetzt wird (§ 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG), Raten für den eigenen Kredit, Reparaturen in der eigenen Wohnung, die Hausratversicherung und der eigene Strom.

Ein Beispiel für sechs Wohnungen

Ein fiktives Berliner Altbauhaus mit sechs Wohnungen und 420 m², dasselbe wie im Ratgeber Wirtschaftsplan. W1 und W2 haben je 63 m² und 150/1.000 MEA, W3 bis W6 je 73,5 m² und 175/1.000 MEA. Der Plan sieht 19.200 € laufende Kosten, 2.160 € Verwaltung (6 × 30 € × 12) und 4.200 € Rücklage vor, zusammen 25.560 € im Jahr.

Je Wohnung im MonatW1, W2W3 bis W6
Laufende Kosten240,00280,00
Verwaltung30,0030,00
Rücklage52,5061,25
Hausgeld322,50371,25
Je m² Wohnfläche5,125,05

Beträge in Euro, alle Kosten erfunden. Beispiel W1: 19.200 € × 150/1.000 / 12 = 240 €; 4.200 € × 150/1.000 / 12 = 52,50 €; 322,50 € / 63 m² ≈ 5,12 €. Kontrolle: 2 × 322,50 € + 4 × 371,25 € = 2.130 € im Monat, × 12 = 25.560 €.

Zwei gestapelte Balken. W1 und W2: 240,00 € laufende Kosten, 30,00 € Verwaltung und 52,50 € Rücklage, zusammen 322,50 € im Monat. W3 bis W6: 280,00 €, 30,00 € und 61,25 €, zusammen 371,25 € im Monat.
Hausgeld im Beispiel: laufende Kosten, Verwaltung und Rücklage.

Die kleinere Wohnung zahlt je Quadratmeter etwas mehr, weil die Verwaltung hier je Wohnung und nicht nach Anteilen verteilt wird. Solche Unterschiede sind normal, wenn sie auf einem beschlossenen Schlüssel beruhen. Mit den Zahlen Ihres eigenen Hauses rechnet der Hausgeld-Rechner dasselbe für Ihre Wohnung aus.

Wie viel Hausgeld ist normal?

Eine verlässliche Durchschnittszahl für Berlin können wir nicht nennen, und Pauschalwerte aus dem Netz helfen wenig. Das Hausgeld hängt vor allem ab von:

Ein niedriges Hausgeld ist deshalb nicht automatisch gut. Fragen Sie beim Kauf nach dem Wirtschaftsplan, der letzten Jahresabrechnung, dem Stand der Rücklage und anstehenden Reparaturen.

Vom Hausgeld zur Abrechnung

Das Hausgeld ist eine Schätzung. Nach dem Jahr wird abgerechnet: Beschlossen wird dann, was jede Wohnung nachzahlt oder erstattet bekommt, oder wie die Vorschüsse angepasst werden (§ 28 Abs. 2 WEG). Im Beispiel hat W1 für die Kosten 270 € im Monat vorausgezahlt, also 3.240 € im Jahr. Beträgt ihr tatsächlicher Anteil 3.480 €, zahlt sie 240 € nach. Wie Sie das prüfen, zeigt die Checkliste zur Jahresabrechnung. Was aus der Rücklage bezahlt wurde, darf dabei nicht noch einmal verteilt werden (BGH, Urteil vom 11.04.2025, V ZR 96/24).

Reichen Hausgeld und Rücklage für eine größere Ausgabe nicht, beschließen die Eigentümer eine Sonderumlage. Wie das abläuft, zeigt der Ratgeber Sonderumlage.

Was Vermieter auf Mieter umlegen können

Vermieter können mit ihren Mietern vereinbaren, dass diese die Betriebskosten tragen (§ 556 Abs. 1 BGB). Was dazu zählt, listet § 2 BetrKV auf, etwa Heizung, Wasser, Müll, Gebäudereinigung, Beleuchtung und Versicherung. Nicht umlegbar sind Verwaltungskosten und Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung (§ 1 Abs. 2 BetrKV), also auch Verwaltervergütung und Rücklage.

Im Beispiel, im JahrW1, W2W3 bis W6
Kommen als Betriebskosten in Frage2.781,003.244,50
Nicht umlegbar: Kleinreparaturen, Kontoführung, Verwaltung, Rücklage1.089,001.210,50
Hausgeld im Jahr3.870,004.455,00

Beträge in Euro. Von den 25.560 € entfallen im Beispiel 18.540 € auf mögliche Betriebskosten und 7.020 € (540 + 120 + 2.160 + 4.200) auf nicht umlegbare Posten. W1: 18.540 € × 150/1.000 = 2.781 €. Grobe Orientierung: Was im Einzelfall umlegbar ist, hängt von § 2 BetrKV und vom Mietvertrag ab.

Umgekehrt zählt die Grundsteuer zu den umlegbaren Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV), obwohl sie nicht im Hausgeld steht. Vermieter müssen sie deshalb gesondert in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen.

Wer zahlt bei einem Verkauf?

Maßgeblich ist, wer Eigentümer ist, wenn ein Betrag fällig wird. Vorschüsse, die bis zum Eigentumswechsel fällig werden, schuldet der Verkäufer, danach der Käufer (BGH, Urteil vom 15.12.2017, V ZR 257/16, Rn. 13). Für Beträge, die vor seinem Erwerb begründet und fällig waren, haftet der Käufer nicht (Rn. 8). Den Ausgleich untereinander, etwa für eine spätere Nachzahlung, regeln Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag (Rn. 15).

Wenn das Geld knapp wird

Hat Ihre WEG gerade keine Verwaltung, die den Wirtschaftsplan aufstellt und das Hausgeld einzieht, bleibt die Pflicht trotzdem bestehen. Wie Gemeinschaften dann vorgehen, beschreibt der Ratgeber WEG ohne Verwalter.

Häufige Fragen

Was ist im Hausgeld enthalten?

Die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums wie Heizung, Wasser, Müll, Reinigung und Versicherung, die Vergütung der Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Beschlossen wird es mit dem Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG).

Gehört die Grundsteuer zum Hausgeld?

Nein. Die Grundsteuer wird für jede Wohnung einzeln festgesetzt (§ 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG) und vom Eigentümer selbst gezahlt.

Wie viel Hausgeld ist normal?

Eine verlässliche Durchschnittszahl für Berlin gibt es nicht. Entscheidend sind Heizung, Größe und Ausstattung des Hauses und die Höhe der Rücklage. Unser fiktives Beispiel mit sechs Wohnungen kommt auf rund 5 € je Quadratmeter im Monat.

Kann ich das Hausgeld auf meinen Mieter umlegen?

Nur den Teil, der Betriebskosten im Sinne von § 2 BetrKV betrifft, und nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB). Verwaltervergütung, Reparaturen und Rücklage sind nicht umlegbar (§ 1 Abs. 2 BetrKV).

Wer zahlt das Hausgeld im Monat des Verkaufs?

Wer Eigentümer ist, wenn die Rate fällig wird. Bis zum Eigentumswechsel schuldet der Verkäufer die Vorschüsse, danach der Käufer (BGH, Urteil vom 15.12.2017, V ZR 257/16). Abweichendes untereinander regelt der Kaufvertrag.

Eine Verwaltung für kleine Häuser

Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs mit 3 bis 12 Einheiten. Klara ist im Aufbau und startet 2027. Wenn Ihre WEG dann eine Verwaltung sucht, können Sie sie schon jetzt unverbindlich vormerken.

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Keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen