Was kostet die Verwaltung einer kleinen WEG? Preise in Berlin 2026
Für eine kleine WEG mit bis zu zehn Einheiten nennt die bundesweite Verwalterentgeltstudie 2026 einen mittleren Basissatz für neue Verträge von 47,60 € je Einheit und Monat inklusive Mehrwertsteuer. Für Berlin zeigt ein Vergleichsportal Angebotsdurchschnitte von etwa 35 bis 44 €, keine repräsentativen Vertragspreise. Bei sehr kleinen WEGs kann eine vereinbarte Mindestvergütung je Gebäude entscheidend sein: Der mittlere Studienwert liegt bei 357 € brutto im Monat. Wenn dieser Betrag vereinbart ist, sind das bei vier Wohnungen rechnerisch rund 89 € je Einheit. Welche Zusatzkosten anfallen, hängt vom Vertrag und den genutzten Leistungen ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Je kleiner die WEG, desto höher der Preis je Einheit.
- In unserem Rechenbeispiel bestimmt bei bis zu sieben Einheiten die Mindestvergütung den Preis, nicht der Satz je Einheit.
- Laut IVD berechnen rund 95 % der in der CRES-Studie befragten Verwaltungen bestimmte Leistungen zusätzlich.
- Vergleichen Sie immer den Jahrespreis mit Mehrwertsteuer und allen Extras.
- Verwaltungskosten dürfen nicht als Betriebskosten auf Wohnraummieter umgelegt werden.
Preise nach Größe der WEG
Eine gesetzliche Gebührenordnung gibt es nicht. Die Vergütung wird frei vereinbart. Es gibt aber verlässliche Marktdaten. Die wichtigsten Quellen im Überblick:
| Quelle | Größe der WEG | Je Einheit und Monat |
|---|---|---|
| Verwalterentgeltstudie 2026, neue Verträge, bundesweit | bis 10 Einheiten | 47,60 € brutto |
| Verwalterentgeltstudie 2026, neue Verträge, bundesweit | mehr als 99 Einheiten | 29,75 € brutto |
| Vergleichsportal, Angebote für Berliner WEGs | bis 4 Einheiten | 43,45 € brutto |
| Vergleichsportal, Angebote für Berliner WEGs | 5 bis 14 Einheiten | 34,57 € brutto |
| Einzelbeispiel aus dem IVD-Netzwerk Berlin-Brandenburg | unter 10 Einheiten | 40 bis 43,50 € netto (47,60 bis 51,77 € brutto) |
| Einzelbeispiel eines Berliner Verwalters (IVD) | 10 bis 20 Einheiten | ab 50 € netto (ab 59,50 € brutto) |
Die Verwalterentgeltstudie wurde vom Center for Real Estate Studies im Auftrag der Verbände IVD und BVI erstellt; die hier genannten Basissätze stehen in der Spalte „Mitte“ der veröffentlichten Tabelle. Die Portalwerte sind Durchschnitte der dort abgegebenen Angebote (Stand 12. Oktober 2026), keine abgeschlossenen Verträge. Stichprobengröße und Beobachtungszeitraum werden dort nicht genannt. Die IVD-Werte sind Einzelbeispiele, kein Durchschnitt; bei sehr kleinen WEGs unter zehn Einheiten arbeiten teilweise die Eigentümer stärker zu. Quellen am Ende des Artikels.
Die Spanne ist groß, und das hat Gründe: unterschiedliche Leistungen im Grundpreis, unterschiedliche Stichproben und regionale Unterschiede. Ein Durchschnitt sagt Ihnen, ob ein Angebot aus dem Rahmen fällt. Er sagt nicht, was Ihre WEG zahlen wird. Wo ein konkretes Angebot liegt, zeigt der Verwaltungskosten-Rechner: Er rechnet den Preis je Einheit und Monat brutto aus und stellt ihn neben diese Werte.
Die Mindestvergütung: der eigentliche Preis kleiner WEGs
Viele Verwaltungen verlangen je Gebäude einen Mindestbetrag, egal wie viele Einheiten es hat. Die Verwalterentgeltstudie 2026 nennt dafür einen mittleren Wert von 357 € brutto im Monat. Das ist keine allgemeine Preisuntergrenze. Wenn diese Mindestvergütung und ein Basissatz von 47,60 € vereinbart sind, ergibt sich folgendes Rechenbeispiel:
| Einheiten | Im Monat | Je Einheit | Im Jahr |
|---|---|---|---|
| 3 | 357,00 € | 119,00 € | 4.284 € |
| 4 | 357,00 € | 89,25 € | 4.284 € |
| 5 | 357,00 € | 71,40 € | 4.284 € |
| 6 | 357,00 € | 59,50 € | 4.284 € |
| 8 | 380,80 € | 47,60 € | 4.569,60 € |
| 10 | 476,00 € | 47,60 € | 5.712 € |
Rechenbeispiel: mittlerer Basissatz von 47,60 € mal Einheiten, aber mindestens die mittlere Mindestvergütung von 357 € (beide brutto, Verwalterentgeltstudie 2026). Zwei Studienwerte zu einem hypothetischen Angebot kombiniert, keine gemessenen Gesamtpreise, ohne Zusatzkosten.
Der Grund: Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Versammlung und Buchhaltung fallen auch in einer kleinen WEG an. Der gebäudebezogene Aufwand verteilt sich auf weniger Einheiten. Viele Verwaltungen ziehen daraus Konsequenzen. Laut einer Umfrage des Verwalterverbands VDIV von 2026 planen 31 % der Verwaltungen, kleinere Objekte abzugeben. 21 % wollen nur noch Objekte ab einer Mindestgröße annehmen, im Mittel ab etwa 16 Wohneinheiten. Was zu tun ist, wenn Ihre Verwaltung deshalb kündigt, steht im Ratgeber Die Hausverwaltung hat gekündigt.
Zusatzkosten: was nicht im Grundpreis steckt
Laut IVD Berlin-Brandenburg berechnen rund 95 % der in der CRES-Verwalterentgeltstudie 2026 befragten Verwaltungen bestimmte Leistungen zusätzlich zur Grundvergütung. Typisch sind bauliche Maßnahmen, die Zustimmung zum Verkauf einer Wohnung und die Vertretung vor Gericht. Ein Berliner Verwalter nennt diese Orientierungswerte:
| Leistung | Orientierungswert |
|---|---|
| Außerordentliche Eigentümerversammlung | 250 bis 400 € |
| Sonderumlage vorbereiten | 100 bis 250 € |
| Mahnung bei Hausgeldrückstand | 15 bis 50 € je Mahnung |
| Begleitung größerer Sanierungen | 1,5 bis 4 % der Bausumme |
| Arbeit nach Stunden in Berlin | 55 bis 80 € je Stunde |
Quelle: Kostenratgeber der ABAKUS Immobilienverwaltung, Berlin, Stand Oktober 2026. Ob die Werte netto oder brutto gelten, ist nicht für jede Zeile angegeben.
Rechnerisch ergeben eine außerordentliche Versammlung und zwei Mahnungen aus diesen Orientierungswerten 280 bis 500 € zusätzlich. Das ist kein gesicherter Bruttopreis: Klären Sie, ob Umsatzsteuer hinzukommt und ob diese Leistungen überhaupt gesondert berechnet werden. Bei einem Verwalterwechsel kommt oft noch die Aufarbeitung offener Abrechnungen aus Vorjahren hinzu.
Brutto oder netto?
Viele Angebote nennen Nettopreise. Darauf kommen 19 % Umsatzsteuer. Private Eigentümer können die Umsatzsteuer in der Regel nicht zurückholen, für sie ist also der Bruttopreis der echte Preis. Manche kleine Verwalter weisen keine Umsatzsteuer aus, weil sie als Kleinunternehmer gelten: Ihr Umsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und liegt im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 € (§ 19 UStG). Vergleichen Sie deshalb immer brutto mit brutto.
Zwei weitere Punkte für die Rechnung: Die Kosten der Verwaltung trägt jeder Eigentümer grundsätzlich nach seinem Miteigentumsanteil, soweit keine abweichende Vereinbarung oder wirksame andere Kostenverteilung beschlossen ist (§ 16 Abs. 2 WEG). Und Vermieter können sie nicht als Betriebskosten an Wohnraummieter weitergeben (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV in Verbindung mit § 556 BGB).
Was Sie beim Angebotsvergleich prüfen sollten
- Jahrespreis brutto: Satz je Einheit, Mindestvergütung, Umsatzsteuer.
- Grundleistungen: Sind Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Vermögensbericht, eine ordentliche Versammlung, Mahnungen und die Steuerbescheinigung enthalten?
- Liste der Zusatzkosten: Was kostet eine außerordentliche Versammlung, eine Mahnung, eine Stunde?
- Laufzeit und Kündigung: Erstverträge laufen laut Verwalterentgeltstudie meist zwei bis drei Jahre.
- Erreichbarkeit: Wie schnell kommt eine Antwort? Wer hilft nachts beim Wasserschaden?
- Nachweise: Erlaubnis nach § 34c GewO, Vermögensschadenhaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Fall und 1.000.000 € im Jahr (§ 15 MaBV), Zertifizierung nach § 26a WEG oder gleichgestellte Qualifikation (§ 7 ZertVerwV); bei Verwaltungsgesellschaften § 8 ZertVerwV.
- Übernahme: Was kostet es, wenn offene Abrechnungen aus Vorjahren nachgeholt werden müssen?
Was Sie in den nächsten 7 Tagen tun können
- In der letzten Jahresabrechnung die Zeile „Verwaltervergütung“ suchen und den Jahresbetrag notieren.
- Im Verwaltervertrag die Sondervergütungen und die Laufzeit nachlesen.
- Den Betrag durch die Zahl der Einheiten und zwölf Monate teilen. So sehen Sie Ihren echten Preis je Einheit.
- Mit den Werten oben vergleichen.
- Wenn der Preis deutlich darüber liegt oder die Leistung nicht stimmt: drei Angebote mit denselben Eckdaten einholen. Eine Vorlage dafür: Neue Hausverwaltung finden.
- Passt keine Verwaltung, die Alternative prüfen: Was eine kleine WEG bei der Selbstverwaltung übernehmen muss.
Typische Fehler
- Nur auf den Satz je Einheit schauen. Bei kleinen WEGs entscheidet die Mindestvergütung.
- „Ab“-Preise wörtlich nehmen. Sie gelten oft nur für große Anlagen oder einen kleineren Leistungsumfang.
- Netto mit brutto vergleichen. Der Unterschied beträgt 19 %.
- Zusatzkosten übersehen. Sie machen günstige Grundpreise schnell teuer.
- Nur den Preis vergleichen. Auch eine günstige Verwaltung ist zu teuer, wenn sie nicht antwortet.
Häufige Fragen
Was kostet eine WEG-Verwaltung pro Wohnung in Berlin?
HausverwalterSuche nennt für Berliner WEGs 43,45 € bei bis zu vier und 34,57 € bei fünf bis vierzehn Einheiten, jeweils je Einheit und Monat inklusive Mehrwertsteuer. Das sind Portalangebote, keine repräsentativen Berliner Vertragspreise. Die bundesweite CRES-Studie 2026 nennt 47,60 € als mittleren Basissatz für bis zu zehn Einheiten und 357 € als mittlere Mindestvergütung je Gebäude und Monat. Maßgeblich ist Ihr konkretes Angebot.
Warum zahlen kleine WEGs mehr je Wohnung?
Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Versammlung und Buchhaltung fallen auch in einer kleinen WEG an. Der gebäudebezogene Aufwand verteilt sich auf weniger Einheiten. Viele Verwaltungen verlangen deshalb höhere Sätze oder eine Mindestvergütung je Gebäude.
Kann ich die Verwaltergebühr auf meine Mieter umlegen?
Bei Wohnraummiete nein. Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung in Verbindung mit § 556 BGB). Vermietende Eigentümer tragen sie selbst.
Wer zahlt die Verwaltung in der WEG?
Die Gemeinschaft. Jeder Eigentümer trägt die Kosten grundsätzlich nach seinem Miteigentumsanteil, soweit keine abweichende Vereinbarung oder wirksame andere Kostenverteilung beschlossen ist (§ 16 Abs. 2 WEG). Die Vergütung ist Teil des Hausgelds.
Gibt es eine Gebührenordnung für Hausverwaltungen?
Nein. Die Vergütung wird frei vereinbart. Deshalb lohnt es sich, mehrere Angebote mit denselben Eckdaten einzuholen und den Jahrespreis mit Mehrwertsteuer und allen Zusatzkosten zu vergleichen.
Klara: für kleine WEGs gebaut
Klara ist eine Hausverwaltung im Aufbau, gemacht für kleine Berliner WEGs mit 3 bis 12 Einheiten. Dank digitaler Abläufe ist eine kleine WEG für uns keine Last. Geplant sind 29 € je Einheit, mindestens 149 € im Monat je WEG, inkl. MwSt., ohne zusätzliche Verwalterhonorare. Kosten für Handwerker, Versicherungen und andere externe Leistungen trägt die WEG weiterhin. Klara startet 2027 und verwaltet heute noch keine WEG. Bis dahin können Sie unverbindlich Interesse vormerken. Kein Vertrag, keine Kosten.
Interesse vormerkenKeine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Die genannten Preise sind Marktdaten und Rechenbeispiele, keine Angebote. Für Fragen zu Ihrem Verwaltervertrag wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht.
Quellen
- CRES: Verwalterentgeltstudie 2026 und veröffentlichte Basissatz-Tabelle (Neuverträge, brutto, Größenklassen und Mindestumsatz)
- BVI und IVD: Verwalterentgeltstudie 2026 vorgestellt, Pressemitteilung vom 22. April 2026 (Basissätze, Mindestumsatz, Zusatzleistungen, Vertragslaufzeiten)
- IVD Berlin-Brandenburg: Verwaltervergütung kleine WEG, 30. August 2026 (Berliner Beispiele, 95 % Zusatzleistungen)
- HausverwalterSuche: bis 4 Einheiten und 5 bis 14 Einheiten, abgerufen am 13. Oktober 2026
- VDIV: Branchenbarometer 2026
- ABAKUS Immobilienverwaltung: Kosten der Hausverwaltung, abgerufen am 13. Oktober 2026
- Gesetze: § 16 WEG, § 26a WEG, § 19 UStG, § 1 BetrKV, § 556 BGB, § 34c GewO, § 15 MaBV, § 12 UStG, § 7 ZertVerwV und § 8 ZertVerwV