Verwaltervergütung 2026: Was WEG-Verwaltungen in ihren Preislisten veröffentlichen
Der Median der veröffentlichten Grundvergütung für die WEG-Verwaltung liegt bei 33,92 € brutto je Einheit und Monat (n = 25 Verwaltungen, Preislisten gelesen am 16.10.2026). Bei den 9 Verwaltungen, die Preise für 8 und für 20 Einheiten nennen, liegt der Listenpreis je Einheit für die kleinere WEG im Median 10 % höher (n = 9, ebenfalls gelesen am 16.10.2026). Beide Mediane liegen damit unter den 47,60 € brutto, die die Verwalterentgeltstudie 2026 (veröffentlicht am 22.04.2026) als mittleren Basissatz neuer Verträge für WEGs mit bis zu zehn Einheiten nennt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gezählt sind veröffentlichte Listenpreise, nicht das, was WEGs tatsächlich zahlen.
- 5 der 25 Verwaltungen nennen zusätzlich einen festen Monatsbetrag je Anlage. Bei sehr kleinen WEGs bestimmt er den Preis.
- Die Zustimmung zum Verkauf einer Wohnung kostet laut Preislisten im Median 201,70 € brutto (n = 6).
- Für Berlin allein ist die Stichprobe zu klein (n = 3). Wir veröffentlichen dafür keinen Wert.
Die Zahlen
Grundvergütung je Einheit und Monat
Alle Beträge sind brutto, also mit 19 % Umsatzsteuer. Viele Verwaltungen staffeln ihren Preis nach der Größe der WEG. Damit eine Preisliste mit vielen Stufen nicht mehr zählt als eine mit einem einzigen Preis, haben wir zuerst den Median je Verwaltung gebildet und dann den Median über alle Verwaltungen.
| Auswertung | n | Median | Mittlere Hälfte | Spanne |
|---|---|---|---|---|
| Alle Preislisten | 25 | 33,92 € | 29,75 bis 35,70 € | 14,28 bis 57,12 € |
| Nur Festpreise, ohne „ab“-Preise | 12 | 35,40 € | 32,89 bis 39,81 € | 22,00 bis 57,12 € |
| WEG mit 8 Einheiten | 9 | 39,27 € | 33,92 bis 41,65 € | 22,00 bis 58,91 € |
| WEG mit 20 Einheiten, dieselben Verwaltungen | 9 | 32,13 € | 29,75 bis 35,70 € | 21,00 bis 52,36 € |
| Nur Verwaltungen mit Berlin-Bezug | 3 | zu wenige Angaben | ||
n zählt Verwaltungen. „Mittlere Hälfte“ ist der Bereich zwischen erstem und drittem Quartil. 12 der 25 Verwaltungen nennen Nettopreise; sie sind mit 1,19 in brutto umgerechnet. Eine Verwaltung weist als Kleinunternehmerin keine Umsatzsteuer aus (§ 19 UStG); ihr Preis bleibt unverändert. 14 der 25 Verwaltungen nennen mindestens einen „ab“-Preis, also eine Untergrenze.
Kleine WEGs: Aufschlag und Mindestbetrag
9 Verwaltungen nennen in ihrer Preisstaffel einen Preis für 8 und einen für 20 Einheiten. Bei 8 von ihnen ist der Preis je Einheit für die kleinere WEG höher. Der Aufschlag für 8 statt 20 Einheiten beträgt im Median 10 %, die Spanne reicht von 0 bis 40 % (n = 9). Nicht gezählt sind 3 Preislisten mit einem einzigen Preis für alle Größen und 1 Preisliste, bei der für 8 Einheiten der feste Monatsbetrag je Anlage über dem Einheitspreis liegt; mit ihr läge der Aufschlag höher. Der Median der einzelnen Aufschläge ist nicht dasselbe wie der Abstand der beiden Gruppenmediane in der Tabelle.
Der Einheitspreis ist bei kleinen WEGs oft nicht der ganze Preis. 5 der 25 Verwaltungen nennen einen festen Monatsbetrag je Anlage, als Mindesthonorar oder als Pauschale für sehr kleine Objekte: 178,50 bis 476,00 € brutto, im Median 297,50 € (n = 5). Rechenbeispiel: Bei 6 Einheiten sind 297,50 € im Monat 49,58 € je Einheit. Das liegt deutlich über dem Median aller Listenpreise.
Sonderhonorare
Sonderhonorare sind Beträge für Leistungen außerhalb der Grundvergütung. Hier zählen Verwaltungen, die einen festen Eurobetrag je Vorgang oder je Stunde veröffentlichen. Wir weisen einen Wert nur aus, wenn mindestens 5 Verwaltungen ihn nennen.
| Leistung | n | Median brutto | Spanne |
|---|---|---|---|
| Zustimmung zum Verkauf einer Wohnung, je Vorgang | 6 | 201,70 € | 90,00 bis 297,50 € |
| Mahnung bei Hausgeldrückstand | 4 | zu wenige Angaben | |
| Außerordentliche Eigentümerversammlung | 3 | zu wenige Angaben | |
| Stundensatz für Sonderaufwand | 3 | zu wenige Angaben | |
| Sonderumlage, je Vorgang | 2 | zu wenige Angaben | |
2 der 6 Verwaltungen nennen den Betrag für die Zustimmung netto; er ist mit 1,19 umgerechnet. Der niedrigste Wert umfasst den gesamten Eigentümerwechsel einschließlich Zustimmung. Ob ein Sonderhonorar im einzelnen Vertrag wirksam vereinbart ist, haben wir nicht geprüft. Kein Betrag in einer Preisliste heißt nicht, dass die Leistung kostenlos ist.
Eine Zustimmung zum Verkauf ist nur nötig, wenn sie für Ihre WEG vereinbart ist, meist in der Teilungserklärung (§ 12 Abs. 1 WEG). Mehr dazu im Glossar unter Verwalterzustimmung. Für die Begleitung von Bauvorhaben nennen Verwaltungen Prozentsätze der Bausumme mit unterschiedlicher Bemessung; einen gemeinsamen Wert gibt das nicht her.
So haben wir gezählt
- Quellen: die öffentlichen Websites und Preislisten von 56 Verwaltungen mit bezifferten Preisen, davon 53 mit einer Grundvergütung für WEGs. Dazu 3 Vergleichsportale, 2 Studien (Verwalterentgeltstudie 2026, VDIV-Branchenbarometer 2026), 1 Fachpresseartikel und 4 weitere Studienangaben auf Verbands- und Unternehmensseiten, die wir nicht verwenden. Gefunden über eine gezielte Websuche, zuerst nach Berliner, dann nach bundesweiten Angeboten.
- Zeitraum: Alle Quellen wurden am 16.10.2026 gelesen. Nur 5 der 25 ausgewerteten Preislisten tragen ein Datum, von Januar 2025 bis September 2026. Die übrigen nennen keinen Stand.
- Was zählt: ein klarer Preis je Einheit und Monat für die Verwaltung einer WEG, mit erkennbarer Umsatzsteuer. Das erfüllen 25 Verwaltungen mit zusammen 87 Preisstufen.
- Was nicht zählt: Von-bis-Spannen, Preise ohne klaren Zeitraum oder ohne klare Bezugsgröße, Pakete mit Miet- oder Sondereigentumsverwaltung, eingeschränkte Leistungen wie nur Buchhaltung, Rechenbeispiele, geplante Angebote und Preise ohne Angabe zur Umsatzsteuer. Die Portale bleiben außen vor, weil sie ihre Basis nicht nennen oder die Sondereigentumsverwaltung einrechnen.
- Brutto: Nettopreise mal 1,19, das ist der Regelsteuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Bruttopreise unverändert.
- Keine Namen: Wir nennen keine Verwaltung und keine einzelne Preisliste. Die Seite vergleicht Marktwerte, keine Anbieter.
Die Grenze dieser Auswertung: Gezählt sind nur Verwaltungen, die ihre Preise veröffentlichen. Darunter sind vermutlich mehr junge, digitale oder günstige Anbieter als im Gesamtmarkt, und viele nennen „ab“-Preise. Wie stark das die Werte verschiebt, wissen wir nicht. Die Auswertung ist nicht repräsentativ. Sie zeigt, was Verwaltungen öffentlich als Preis nennen, nicht, was Eigentümergemeinschaften bezahlen.
Einordnung: Listenpreis und Studie
Zwei Studien befragen Verwaltungen nach ihren Vergütungen. Die Verwalterentgeltstudie 2026 des Center for Real Estate Studies (CRES), erstellt im Auftrag der Verbände BVI und IVD, nennt für neue Verträge mittlere Basissätze von 29,75 bis 47,60 € brutto je Einheit und Monat, je nach Größe der Anlage. Für WEGs mit bis zu zehn Einheiten sind es 47,60 €, für 20 bis 49 Einheiten 34,51 €. Der mittlere Mindestumsatz je Anlage liegt bei 357 € brutto. Das VDIV-Branchenbarometer 2026 nennt als durchschnittliche Regelvergütung 2025 29,12 € netto, das sind 34,65 € brutto. Für 2026 planen die Verwaltungen dort im Mittel 31,77 € netto im Bestand, also 37,81 € brutto. Das ist ein Plan, kein erreichter Wert.
Der Abstand ist bei kleinen WEGs am größten. Für 8 Einheiten liegt der Listenpreis im Median 8,33 € unter dem Studienwert für WEGs bis zehn Einheiten. Nur 2 der 9 Preislisten erreichen dort 47,60 €. Für 20 Einheiten liegt er 2,38 € unter dem Studienwert für 20 bis 49 Einheiten. Auch der feste Monatsbetrag je Anlage liegt in den Preislisten mit 297,50 € im Median unter den 357 € der Studie. Die Größenklassen sind nicht identisch, die Stichproben klein: Das ist eine Richtung, keine exakte Differenz.
Was heißt das für Eigentümer? Ein veröffentlichter Listenpreis ist eher eine Untergrenze als ein zu erwartendes Angebot. Dazu kommen der Mindestbetrag je Anlage und die Sonderhonorare. Laut BVI liegen neue Verträge im Schnitt fünf Euro netto über bestehenden. Ein Angebot um 47,60 € brutto je Einheit für eine WEG bis zehn Einheiten entspricht dem mittleren Studienwert für neue Verträge, auch wenn die Preislisten im Netz niedriger aussehen.
Für Redaktionen
Sie dürfen die Zahlen dieser Seite zitieren, mit einem Link auf diese Seite als Quelle. Bitte bezeichnen Sie sie als Auswertung veröffentlichter Preislisten (n = 25, gelesen am 16.10.2026), nicht als Durchschnitt gezahlter Vergütungen. Die Auswertung wird einmal im Jahr aktualisiert.
Was das für Ihre WEG heißt
- Den eigenen Preis ausrechnen. Jahresbetrag der Verwaltervergütung aus der Abrechnung durch Einheiten und zwölf Monate teilen, brutto. Der Verwaltungskosten-Rechner stellt das Ergebnis neben die Marktwerte.
- Den ganzen Preis vergleichen. Satz je Einheit, Mindestbetrag je Anlage und Sonderhonorare gehören zusammen. Wie sich das für kleine WEGs summiert, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Hausverwaltung für Ihre WEG?
- Angebote mit denselben Eckdaten einholen. Drei Angebote, gleiche Größe, gleiche Leistungen, alles brutto. Eine Checkliste dafür: Neue Hausverwaltung finden.
Häufige Fragen
Was kostet ein Verwalter pro Einheit?
Veröffentlichte Preislisten nennen im Median 33,92 € brutto je Einheit und Monat (n = 25 Verwaltungen, gelesen am 16.10.2026). Die Verwalterentgeltstudie 2026 nennt für neue Verträge mittlere Basissätze von 29,75 bis 47,60 € brutto, je nach Größe; für WEGs bis zehn Einheiten 47,60 €. Kleine WEGs zahlen je Einheit mehr, oft gilt zusätzlich ein Mindestbetrag je Anlage.
Was ist ein Sonderhonorar?
Ein Betrag für eine Leistung außerhalb der Grundvergütung, zum Beispiel die Zustimmung zum Verkauf einer Wohnung, eine außerordentliche Versammlung oder eine Mahnung. Was gesondert bezahlt wird, steht im Verwaltervertrag. Für die Zustimmung zum Verkauf nennen Preislisten im Median 201,70 € brutto (n = 6).
Ist die Vergütung brutto oder netto?
Viele Verwaltungen nennen Nettopreise, darauf kommen 19 % Umsatzsteuer. Private Eigentümer können sie in der Regel nicht abziehen, für sie zählt der Bruttopreis. Alle Werte auf dieser Seite sind brutto.
Gibt es eigene Zahlen für Berlin?
Nicht aus dieser Auswertung. Nur 3 der 25 Preislisten nennen ausdrücklich Berlin als Einsatzgebiet. Das ist zu wenig für einen eigenen Wert.
Klara: für kleine WEGs gebaut
Klara ist eine Hausverwaltung im Aufbau, gemacht für kleine Berliner WEGs mit 3 bis 12 Einheiten. Dank digitaler Abläufe ist eine kleine WEG für uns keine Last. Geplant sind 29 € je Einheit, mindestens 249 € im Monat je WEG, inkl. MwSt., ohne zusätzliche Verwalterhonorare. In den ersten 12 Monaten der Verwaltung zahlt Ihre WEG 100 € weniger im Monat, wenn Sie sie bis zum 31.12.2026 vormerken. Kosten für Handwerker, Versicherungen und andere externe Leistungen trägt die WEG weiterhin. Klara startet 2027 und verwaltet heute noch keine WEG. Bis dahin können Sie unverbindlich Interesse vormerken. Kein Vertrag, keine Kosten.
Interesse vormerkenKeine Rechtsberatung: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand Oktober 2026. Die genannten Preise sind Marktdaten und Rechenbeispiele, keine Angebote. Für Fragen zu Ihrem Verwaltervertrag wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht.
Quellen
- Eigene Auswertung: öffentliche Preislisten von 56 WEG-Verwaltungen, davon 25 ausgewertet, gelesen am 16.10.2026. Die einzelnen Preislisten nennen wir nicht.
- BVI und IVD: Verwalterentgeltstudie 2026 vorgestellt, Pressemitteilung vom 22.04.2026 (Basissätze 29,75 bis 47,60 €, Mindestumsatz 357 €, Neu- und Bestandsverträge)
- CRES: veröffentlichte Basissatz-Tabelle der Verwalterentgeltstudie 2026 (neue Verträge, brutto, nach Größe der Anlage)
- VDIV: Verwaltervergütung, Zusammenfassung des Branchenbarometers 2026 (29,12 € netto 2025, geplant 31,77 € netto 2026)
- Haufe: WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung, 22.04.2026 (Bericht zur Verwalterentgeltstudie 2026)
- Gesetze: § 12 WEG, § 12 UStG und § 19 UStG