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Ratgeber für Eigentümer

Klimaanlage in der WEG: Genehmigung und Musterantrag

Außengerät einer Klimaanlage unter einem Vordach, durch das Gitter fällt Sonnenlicht
Foto: Khanh Do / Unsplash
Kurz gesagt Für ein Split-Klimagerät mit Außengerät auf dem Balkon und Bohrung durch die Fassade brauchen Sie grundsätzlich einen Beschluss, der Ihnen den Einbau gestattet (BGH, Urteil vom 17.07.2026, V ZR 162/25, Rn. 5). Eine Vereinbarung kann davon befreien (BGH, Urteil vom 17.03.2023, V ZR 140/22, Rn. 12). Klimageräte gehören nicht zu den privilegierten Maßnahmen wie Wallbox oder Balkonkraftwerk (BGH, V ZR 162/25, Rn. 6). Reichen Sie einen konkreten Antrag mit Gerät, Standort und Ausführung ein. Ob Sie die Gestattung verlangen können, erklärt der Abschnitt zur Rechtslage.

Hier geht es um den Antrag, über den Ihre Versammlung sofort entscheiden kann. Wie bauliche Veränderungen allgemein funktionieren und wer wann zahlt, steht im Ratgeber Bauliche Veränderung in der WEG.

Musterantrag zum Kopieren

Schicken Sie den Antrag an Ihre Verwaltung mit der Bitte, ihn als eigenen Punkt in die Einladung aufzunehmen; der Gegenstand muss bei der Einberufung bezeichnet sein (§ 23 Abs. 2 WEG). Beschreiben Sie die Ausführung genau. Wer seinen Anspruch später einklagt, muss konkrete Angaben zur Bauausführung machen (BGH, V ZR 162/25, Rn. 35).

Muster. Eckige Klammern ersetzen. Nicht anwaltlich geprüft.

Tagesordnungspunkt: Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf dem Balkon der Wohnung Nr. [5]

Beschlussantrag: „Die Wohnungseigentümer gestatten [Name], Eigentümer[in] der Wohnung Nr. [5], auf eigene Kosten den Einbau eines Klima-Splitgeräts mit folgenden Maßgaben:

  1. Gerät: [Hersteller, Modell] laut Angebot von [Fachbetrieb] vom [Datum] (Anlage 1) oder ein gleichwertiges, für den deutschen Markt zugelassenes Gerät, dessen Außengerät laut Datenblatt nicht lauter ist (Anlage 2).
  2. Ort: Das Außengerät steht auf dem Balkon der Wohnung Nr. [5] an der in Anlage 3 markierten Stelle, auf Schwingungsdämpfern [und mit einer Verkleidung in der Farbe der Brüstung].
  3. Leitungen: eine Bohrung durch die Außenwand mit höchstens [10] cm Durchmesser an der in Anlage 3 markierten Stelle, fachgerecht abgedichtet.
  4. Ausführung: durch einen Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik. Der fachgerechte Einbau wird der Verwaltung nach Abschluss nachgewiesen.
  5. Kondensat: wird [in den Abfluss der Wohnung] abgeleitet und darf Sonder- und Gemeinschaftseigentum nicht beschädigen.
  6. Betrieb: zwischen [22 und 6 Uhr] nur im [Nacht- oder Leisemodus]. Die Vorgaben des Landes-Immissionsschutzgesetzes werden eingehalten.
  7. Kosten: Einbau, Betrieb, Wartung, Reparatur und Rückbau sowie Schäden durch das Gerät trägt der Eigentümer der Wohnung Nr. [5].“

Begründung: [Die Wohnung liegt im obersten Geschoss nach Süden und heizt sich im Sommer stark auf.] Das Außengerät steht [kaum sichtbar] hinter der Brüstung, das nächste fremde Schlafzimmerfenster ist [4,5] m entfernt.

Anlagen: 1 Angebot, 2 Datenblatt mit Schallangaben, 3 Fotos und Skizze mit Standort, Bohrstelle und Abständen.

Prüfen Sie vorher Ihre Gemeinschaftsordnung und andere Vereinbarungen. Diese können das Beschlusserfordernis ausschließen oder eine andere Mehrheit vorsehen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 WEG).

Diese Anlagen gehören dazu

Je genauer Ihre Unterlagen, desto weniger Raum für Einwände. Im BGH-Fall mussten die Kläger nur die Umstände ausräumen, die nach dem Vorbringen der Gemeinschaft ihrem Anspruch entgegenstanden (BGH, V ZR 162/25, Rn. 16).

Diese Punkte spielten im BGH-Fall eine Rolle (BGH, V ZR 162/25, Rn. 29 bis 32 und 36). Ob das Bezirksamt etwa bei einem Baudenkmal mehr verlangt, klärt dieser Ratgeber nicht.

Was das Gesetz verlangt

Beschluss vor dem Einbau
Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können einem Eigentümer durch Beschluss gestattet werden (§ 20 Abs. 1 WEG). Ein Split-Gerät, für das die Fassade durchbohrt wird, ist eine solche bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums (BGH, V ZR 162/25, Rn. 5). Der Beschluss ist auch bei einem Anspruch auf Gestattung nötig, sofern keine Vereinbarung das Beschlusserfordernis ausschließt (BGH, Urteil vom 17.03.2023, V ZR 140/22, Rn. 12 und 23).
Mehrheit genügt
Soweit keine abweichende Vereinbarung entgegensteht, entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und jeder Eigentümer hat eine Stimme (§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 1 und 2 WEG). Gestattet die Mehrheit den Einbau, können andere Eigentümer in der Sache nur noch einwenden, dass er die Anlage grundlegend umgestaltet oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt (BGH, V ZR 162/25, Rn. 5).
Kein Vorrecht
Einen Anspruch auf angemessene privilegierte Maßnahmen gibt es nur für die fünf Zwecke in § 20 Abs. 2 WEG, etwa E-Auto-Laden und Steckersolargeräte, und auch dort nur in den Grenzen des § 20 Abs. 4 WEG. Klimageräte gehören nicht dazu, auch nicht entsprechend (BGH, V ZR 162/25, Rn. 6).
Anspruch nach § 20 Abs. 3
Jeder Eigentümer kann verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Eigentümer einverstanden sind, deren Rechte dadurch über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden (§ 20 Abs. 3 WEG). Der Anspruch besteht also auch, wenn niemand in diesem Sinn beeinträchtigt wird (BGH, V ZR 162/25, Rn. 7).
Die Grenze
Was die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt, darf weder gestattet noch verlangt werden (§ 20 Abs. 4 WEG).
Kosten
Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Eigentümer gestattet wurde, trägt dieser Eigentümer; nur ihm gebühren die Nutzungen (§ 21 Abs. 1 WEG).

Was der BGH im Juli 2026 entschieden hat

Der Fall kam aus Berlin. Eigentümer beantragten in der Versammlung, ihnen ein Split-Gerät auf ihrem Balkon zu gestatten; der Antrag fand keine Mehrheit. Das Amtsgericht Pankow wies ihre Klage ab, das Landgericht Berlin II ersetzte den Beschluss mit Vorgaben unter anderem zu Gerät und Betriebsmodus. Der BGH bestätigte das (BGH, Urteil vom 17.07.2026, V ZR 162/25, Rn. 1 bis 4).

  1. Der Maßstab. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn sich ein Eigentümer nach der Verkehrsanschauung verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann; die Interessen beider Seiten sind abzuwägen. Die alte Formel, schon jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung genüge, gibt der BGH auf (Rn. 8, 11 und 12).
  2. Durchbruch und Optik. Selbst Fassadendurchbrüche können unter der Schwelle bleiben, wenn sie sachgerecht geplant und fachgerecht ausgeführt werden (Rn. 11). Eine optische Veränderung zählt erst, wenn sie das gesamte Gebäude erheblich verändert (Rn. 17).
  3. Spätere Geräusche zählen in der Regel nicht. Bei einem für den deutschen Markt zugelassenen Gerät ist in aller Regel ein Betrieb möglich, der die Nachbarn ausreichend schützt. Anders ist es, wenn schon feststeht, dass das Gerät die Lärmschutzvorgaben nicht einhalten kann (Rn. 26 und 27).
  4. Keine Garantie. Die Prüfung ist ernst zu nehmen und kann nach Abwägung zur Ablehnung führen (Rn. 13).

Für das Außengerät im Fall waren 49 bis 50 dB(A) angegeben. Entscheidend ist aber, was bei den Nachbarn ankommt, und das hängt auch von der Anbringung ab (BGH, V ZR 162/25, Rn. 29). Die TA Lärm nennt für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in reinen Wohngebieten tagsüber 50 dB(A), nachts 35 dB(A) (TA Lärm, Nr. 6.1 Buchst. f). Das nächste Schlafzimmerfenster lag mehrere Meter entfernt (Rn. 30). Ein Außengerät direkt unter einem fremden Schlafzimmer kann nach unserer Einschätzung anders zu beurteilen sein.

Lärm: was nach dem Einbau gilt

Stören die Geräusche über das hinzunehmende Maß hinaus, insbesondere gemessen an der TA Lärm, können betroffene Eigentümer vor allem nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG oder § 1004 Abs. 1 in Verbindung mit § 906 BGB vorgehen; die Gestattung schließt das nicht aus. Die Stilllegung kann in aller Regel nicht verlangt werden, meist geht es um zeitliche Beschränkungen. Die Gemeinschaft kann zudem Regeln in der Hausordnung treffen (BGH, V ZR 162/25, Rn. 19; Pressemitteilung Nr. 130/2026). Für warme Abluft und Kondenswasser gilt dasselbe (Rn. 32).

Wenn die Versammlung ablehnt

Besteht ein Anspruch nach § 20 Abs. 3 WEG, können Sie ihn mit der Beschlussersetzungsklage durchsetzen: Das Gericht fasst den Beschluss, der in der Versammlung ausgeblieben ist (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG). Die Klage richtet sich gegen die Gemeinschaft und gehört vor das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt (§§ 43 Abs. 2 Nr. 4, 44 Abs. 2 Satz 1 WEG).

Es kommt darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung besteht, nicht darauf, ob die Versammlung zu Recht abgelehnt hat. Fehlt Ihrem Antrag eine Einschränkung, die eine Beeinträchtigung beseitigt, kann das Gericht den Beschluss mit dieser Einschränkung ersetzen (BGH, V ZR 162/25, Rn. 35). Lassen Sie sich vor einer Klage beraten, und bauen Sie nicht vor dem Beschluss; was sonst droht, steht im Ratgeber Bauliche Veränderung.

Fiktives Beispiel: sechs Wohnungen in Berlin

Ein Altbau in Friedrichshain mit sechs Wohnungen und sechs Eigentümern; die Gemeinschaftsordnung regelt nichts Besonderes. Frau K. aus Wohnung 5 möchte ein Split-Gerät, das Außengerät soll auf ihren Balkon zum Hof. Sie schickt der Verwaltung den Musterantrag mit drei Anlagen. Das Angebot:

PostenEuro
Split-Gerät mit einem Innengerät1.640,00
Montage, Bohrung und Abdichtung980,00
Verkleidung des Außengeräts210,00
Summe, trägt Wohnung 52.830,00
Anteil der übrigen fünf Wohnungen0,00
Wartung im Jahr, trägt Wohnung 5120,00

Beträge in Euro, brutto, erfunden, keine Marktpreise.

In der Versammlung fehlt Wohnung 6. Herr B. aus Wohnung 3 fürchtet nächtlichen Lärm; Frau K. verweist auf den Nachtmodus im Antrag und 4,5 m Abstand zum nächsten Schlafzimmerfenster. Ergebnis: 4 Ja, 1 Nein. Von 5 abgegebenen Stimmen sind 4 mehr als die Hälfte, der Antrag ist angenommen. Bei 2 Ja und 3 Nein wäre er abgelehnt (§ 25 Abs. 1 WEG). Ob Frau K. dann einen Anspruch auf Gestattung einklagen kann, wäre gesondert zu prüfen.

Was Sie in den nächsten 7 Tagen tun können

Fehler, die Sie vermeiden sollten

Häufige Fragen

Darf ich in meiner Eigentumswohnung eine Klimaanlage einbauen?

Für ein Split-Gerät mit Fassadenbohrung ist in der Regel ein Gestattungsbeschluss nötig (BGH, Urteil vom 17.07.2026, V ZR 162/25, Rn. 5). Eine Vereinbarung kann das Beschlusserfordernis ausschließen (BGH, Urteil vom 17.03.2023, V ZR 140/22, Rn. 12). Prüfen Sie vor dem Einbau Ihre Gemeinschaftsordnung und stellen Sie nötigenfalls den oben gezeigten Antrag.

Müssen alle Eigentümer zustimmen?

Nein. Soweit keine abweichende Vereinbarung entgegensteht, genügt für die Gestattung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 20 Abs. 1, 25 Abs. 1 WEG). Nicht gestattet werden darf aber ein Einbau, der die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt (§ 20 Abs. 4 WEG). Was bei einer Ablehnung gilt, steht im Abschnitt Wenn die Versammlung ablehnt.

Können Nachbarn wegen Lärm gegen die Klimaanlage vorgehen?

Ja, wenn die Geräusche über das hinzunehmende Maß hinausgehen, etwa gemessen an der TA Lärm (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, §§ 1004, 906 BGB). Die Gestattung schließt das nicht aus. Die Stilllegung kann aber in aller Regel nicht verlangt werden, meist geht es um zeitliche Beschränkungen (BGH, V ZR 162/25, Rn. 19).

Wer zahlt Einbau, Wartung und Schäden?

Die Kosten trägt der Eigentümer, dem der Einbau gestattet wurde (§ 21 Abs. 1 WEG). Dazu gehören auch Folgekosten etwa durch Kondensat (BGH, V ZR 162/25, Rn. 32). Schreiben Sie es trotzdem in den Beschluss.

Brauche ich für ein mobiles Klimagerät einen Beschluss?

Nach unserer Einschätzung nicht, solange das Gerät nur in der Wohnung steht und am Gemeinschaftseigentum nichts verändert wird (§§ 13 Abs. 1, 20 Abs. 1 WEG). Das BGH-Urteil betraf ein Split-Gerät mit Bohrung durch die Fassade (BGH, Urteil vom 17.07.2026, V ZR 162/25, Rn. 5). Für eine Fassadenöffnung gelten die oben erläuterten Regeln.

Eine Verwaltung für kleine Häuser

Klara ist eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs mit 3 bis 12 Einheiten. Klara ist im Aufbau und startet 2027. Wenn Ihre WEG dann eine Verwaltung sucht, können Sie sie schon jetzt unverbindlich vormerken.

Interesse vormerken

Keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand November 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Ihre Gemeinschaftsordnung kann Abweichendes regeln, soweit das Gesetz es zulässt.

Quellen