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Rechner für Eigentümer

Einladungsfrist-Rechner: Wann muss die Einladung raus?

Geben Sie den Tag der Eigentümerversammlung ein. Der Rechner zeigt, wann die Einladung spätestens bei allen Eigentümern sein soll und wann Sie sie deshalb verschicken sollten. Grundlage ist die Drei-Wochen-Frist aus § 24 Abs. 4 WEG, gerechnet ab Zugang.

Ihre Versammlung

Mi, 28.10.2026
spätester Versandtag der Einladung
DatumSchritt
Do, 15.10.2026Termin festlegen, Eigentümer um Themen bitten
Do, 22.10.2026Frist für Themenwünsche endet
Mi, 28.10.2026Einladung mit Unterlagen verschicken
Mi, 04.11.2026Spätester Zugang bei allen Eigentümern
Do, 26.11.2026Eigentümerversammlung

Zwischen dem spätesten Zugang und der Versammlung liegen 21 volle Tage. Der Puffer von 7 Tagen deckt die Postlaufzeit ab.

Nur bei besonderer Dringlichkeit kürzer. Kürzer als drei Wochen darf die Frist nur sein, wenn ein Beschluss wirklich nicht warten kann (§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG). Dann gehört nur das Dringende auf die Tagesordnung. Eine zu kurze Frist macht Beschlüsse anfechtbar, binnen eines Monats (§ 45 WEG).

So rechnet der Rechner

Nennt Ihre Gemeinschaftsordnung eine längere Frist, gilt diese; eine kürzere aus der Zeit vor Dezember 2020 in der Regel nicht mehr (§ 47 WEG). Was in die Einladung gehört und ein Muster zum Kopieren finden Sie im Ratgeber Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung. Wer nicht kommen kann, braucht eine Vollmacht.

Diesen Rechner stellt Klara bereit, eine neue Hausverwaltung für kleine Berliner WEGs, im Aufbau, Start 2027. Mehr über Klara

Keine Rechtsberatung. Der Rechner ist eine Planungshilfe nach der allgemeinen Rechtslage, Stand Oktober 2026. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, etwa durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht oder Ihren Eigentümerverein. Feiertage berücksichtigt er nicht.

Quellen